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Johnny Graf räumt mit Irrtümern zur Krankenversicherung und Altersvorsorge der SaZ auf. Foto: DBwV
Soldaten auf Zeit sind mit über 22.000 Mitgliedern - wie übrigens auch in der Bundeswehr - die größte Statusgruppe im Landesverband Süddeutschland. Für den Vorsitzenden des Bezirks Franken, Hauptmann Oliver Hartmann, ist es deshalb selbstverständlich, für SaZ zugeschnittene Veranstaltungen anzubieten. Mit dem Inkrafttreten des Versicherten Entlastungsgesetz (VEG) zu Beginn des Jahres sei es zudem geboten, detailliert über die Änderungen für den Zugang der SaZ zu Krankenversicherungen zu informieren. Es sei Hartmann wichtig, den über 50 Teilnehmern aus Hammelburg, Wildflecken und Walldürn Argumente für gute persönliche Entscheidung in dieser Sache an die Hand zu geben.
Johnny Graf vom Außendienst des Landesverbands nahm sich dem Thema VEG und Anwartschaft für eine PKV an. Er nannte gute Gründe, warum es für SaZ wie bisher eine Überlegung wert sei sollte, zur Vermeidung späterer Nachteile über eine Anwartschaftsversicherung nachzudenken. Dazu gehören eine Weiterverwendung nach möglichen Schädigungen im Einsatz als Berufssoldat (BS), ein möglicher Laufbahnwechsel zum BS oder auch eine angestrebte Verwendung als Beamter im Öffentlichen Dienst bei Feuerwehr, Polizei, Zoll etc. Dies erfordere in der Regel eine Restkostenversicherung in einer privaten Krankenversicherung, was mit einer Anwartschaft kostengünstiger möglich sei. Graf räumte auch mit falschen Vorstellungen zu einer vermeintlichen Absicherung der SaZ 20+ nach DZE durch eine sogenannte „Minirente“ auf und stellte anhand von Beispielen dar, dass auch der SaZ bereits jetzt Vorsorge für seine Rentenzeit treffen sollte. Bei allen Verbesserungen, die der DBwV in der Rentennachversicherung für SaZ erreicht hat, werde dies nicht für eine auskömmliche Rente im Alter ausreichen.
Frank Liedtke als Empfehlungsbeauftragter der FÖG verstärkte aus der Sicht der Krankenversicherer mit weiteren Argumenten die Notwendigkeit einer Anwartschaftsversicherung für SaZ. Er verdeutlichte dies sehr plastisch an Beispielen von SaZ in den unterschiedlichen Dienst- und Lebenssituationen. Klar war nach seinen Ausführungen, dass es gerade nach Inkraftsetzung des VEG stärker der individuellen Beratung bedürfe. Die sei nur dann angemessen zu leisten, wenn der Soldat eine klare Vorstellung von seiner beruflichen Zukunft habe.
Hier setze der Sonderbeauftragte des Landesverbands für Wiedereingliederung der SaZ an. Der Soldat auf Zeit müsse sich rechtzeitig mit einem Arbeitsleben nach dem Ende der Dienstzeit in der Bundeswehr befassen, so Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Schreier. Für die Planung seiner zivilen Karriere stehe ihm der Berufsförderungsdienst mit vielfältigen Angeboten zur Berufsorientierung und Ausbildungen zur Seite, so mit Jobbörsen, Bildungsmessen, Stellenausschreibungen im Verbandsmagazin u.v.m.. Schreier verwies auch auf Angebote von www.arbeitsagentur.de oder www.dienstzeitende.de.
Eine informative Veranstaltung, die einerseits vieles an der eigenen Situation bestätigte, aber auch dazu anregte, eigene Positionen zur Absicherung im Krankheitsfall, für die zivile berufliche Planung und zur Vorsorge für das Alter zu überdenken.
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