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Auf reges Interesse stieß die Veranstaltung der selbständigen Kameradschaft ERH Hemau zu den neuesten Entwicklungen im Versorgungsrecht der Berufssoldaten. Stabshauptmann a. D. Eberhard Mandel, Fachmann für Versorgungsrecht in der KTMS, führte die zahlreichen Teilnehmer mit ihren Begleitungen in einer Rückschau durch die Entwicklungen, die das Versorgungsrecht seit 1992 nahm.
Er zeigte dabei auf, dass sich die Situation der Versorgungsempfänger mit den verschiedenen Reformen des Versorgungsrechts über das Dienstrechtsreformgesetz 1997 sowie dem Versorgungsreformgesetz 1998 bis hin zum Versorgungsänderungsgesetz im Jahre 2001 nicht immer zu deren Vorteil wandelte. Begleitet wurden diese Änderungen in der Versorgung ehemaliger Berufssoldaten bis 2012 durch zahlreiche Gesundheitsreformen.
Äußerst erstaunt zeigten sich die Anwesenden über den Ideenreichtum des Dienstherrn, beim Griff in das „Säckel“ des Versorgungsempfängers. Die Versorgungsbezüge wurden in der Folge weiter geschmälert, z.B. durch deren Versteuerung sowie durch Abzug eines Beitrages zur Pflegeversicherung, auf deren Leistungen Versorgungsempfänger jedoch kein Anspruch haben. Dank der energischen Einflussnahme des Verbandes u.a. bei der Ausgestaltung des Attraktivitätssteigerungsgesetzes von 2015 konnten zahlreiche Verbesserungen auch im Versorgungsrecht durchgesetzt werden.
Mandel informierte zudem über Veränderungen bei der Zurruhesetzung von aktiven Berufssoldaten, wonach Soldaten ab 2017 in der Regel ausschließlich im März und September entlassen/versetzt werden. Die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit wurde erleichtert. Mit Informationen über die Hinterbliebenenversorgung und der Beihilfe endete der informative Vortrag des Fachmanns.
Mit einem Präsent für den Referenten Mandel bedankte sich Oberstabsfeldwebel a. D. Bernhard Seiberl in Vertretung des verhinderten Vorsitzenden der Kameradschaft Mandel. Seiberl ehrte abschließend Hauptmann d. R. Reinhard Wittmann für 40 Jahre treue Mitgliedschaft im Verband.
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