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Die Bundeswehr in Laupheim und der Deutsche BundeswehrVerband gedenken der gefallenen Kameraden mit einem Kranz am Gedenkstein in der Georg-Kiesinger-Kaserne. Foto: Werner Pietsch
An die sieben am 21. Dezember 2002 in Kabul gefallenen Soldaten erinnert seit 2003 ein Gedenkstein in der Kurt-Georg-Kiesinger-Kaserne in Laupheim. Die Angehörigen des Bundeswehrstandortes Laupheim seien auch nach 20 Jahren sehr betroffen, heißt es in einer Mitteilung des Hubschraubergeschwaders 64 (HSG 64). Einmal mehr zeige der Verlust der sieben Kameraden, welche Risiken mit dem Soldatenberuf verbunden seien.
Der Deutsche BundeswehrVerband hatte zur damaligen Zeit gerade Verbesserungen des Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen – kurz Einsatzversorgungsgesetz oder EinsatzVG – in Arbeit. 2004 wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen. Zuvor waren mehrere Bundeswehrangehörige in Afghanistan verletzt oder getötet worden. Das Einsatzversorgungsgesetz ergänzt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und trat rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft. Später wurde der Stichtag für die Gewährung von Leistungen noch einmal angepasst: auf den 1. Juli 1992. So fallen auch jene Soldatinnen und Soldaten in den Schutz der Einsatzversorgung, die in den 1990er Jahren im Auslandseinsatz waren.
Die Truppenkameradschaft Laupheim legte zum Gedenken an die verunglückten Kameraden einen Trauerkranz nieder. Zahlreiche Soldaten aus dem Kreis der Kameradschaft ERH Laupheim und aus den Reihen aktiver Angehöriger des HSG 64 nahmen an dem Gedenken teil.
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