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Es bleibt bei der Forderung des DBwV: Die Personalratswahlen sind in der aktuellen Situation kaum durchzuführen und müssen verschoben werden. Montage: DBwV/Sascha Eutebach
Berlin. Gestern Mittag (23. März) war es soweit: In einer Telefonkonferenz versuchten Vertreter des DBwV, von ver.di, des DGB und des DBB, das Bundesministerium des Inneren von einer offensichtlichen Notwendigkeit zu überzeugen: Der Verschiebung der Personalratswahlen als Folge der Corona-Krise. Die Forderungen des DBwV können hier nochmals nachgelesen werden. Um es kurz zu machen: Dieses Ziel wurde nicht erreicht – noch nicht.
Natürlich ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, wenn das BMI auf die aktuelle Situation reagiert und Vorschläge macht, wie die Personalratswahlen in der Krise sichergestellt werden können. Doch die angedachten Änderungen der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz greifen insbesondere für das BMVg zu kurz. Die Wahlsituation im Ministerium ist zu komplex, als dass eine Verlängerung der Wahl bis zum 31. Mai ernsthaft helfen könnte.
Einigkeit bestand darüber, die bereits in den Ressorts durchgeführten Wahlen unberührt zu lassen. Um dies zu erleichtern, will das BMI die Wahlordnung kurzfristig so ändern, dass Wahlvorstände Briefwahl für alle anordnen können. Dies war bisher nur ausnahmsweise möglich. Aus unserer Sicht schlicht ein Ding der Unmöglichkeit, mehr als 150.000 Wähler vor dem Hintergrund von Ausdünnung und Schließung von Liegenschaften sowie den aktuellen Einsatzverpflichtungen der Sanität und anderer mit Briefwahlunterlagen zu behelligen. Zudem sind Teile unserer Wahlbereiche, beispielsweise in Frankreich, auf dem Postwege nicht mehr erreichbar – um nur einige Gründe zu nennen. Eines steht jedenfalls fest: Briefwahl ist ebenso wie Stimmabgabe im Wahllokal und öffentliche Auszählungen derzeit und sehr wahrscheinlich auf längere Zeit nicht sicherzustellen. An dieser Stelle warten wir auf einen geänderten Entwurf zur Wahlordnung.
Unterm Strich bleibt aber vor allem die eine, entscheidende Frage offen: Wie kann vermieden werden, dass es zu beteiligungsfreien Zeiten kommt, falls die Wahlen nicht bis Ende Mai durchgeführt werden können? Beteiligungsfrei, das bedeutet auch: Die Soldaten in Personalräten kommen ohne rechtlich sauberes Mandat auch als Vertrauenspersonen nicht zum Zuge. Und das ist fatal, denn wenn es in Disziplinar- oder Beschwerdefragen zum Schwur kommt, hat der Soldat oder Soldatin eben nur die Vertrauenspersonen nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz an seiner Seite. Auch das geht gerichtsfest nur über ein ordentliches Mandat.
Um die angelaufenen Wahlen abzubrechen und den Wahltermin zu verlegen – und damit die Beteiligung auch über Ende Mai Corona-fest zu machen – bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Leider war das Innenministerium nicht dazu bereit, zum jetzigen Zeitpunkt mit den Gewerkschaften und Verbänden Änderungen im BPersVG zu vereinbaren. Der DBwV wird alles unternehmen, um die übergroßen Belastungen von den Wahlvorständen zu nehmen, den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Interessenvertretung zu legitimieren und damit personalratslose Zeiten zu verhindern. Wir sind zuversichtlich, dass es gelingen kann – auch wenn die Zeit drängt.
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