70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Durch die Gesetzesänderung wird eine personalratsfreie Zeit vermieden. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Berlin. Wegen der Ausbreitung von Covid-19 konnten die Personalratswahlen nicht überall wie geplant Ende April stattfinden. Der Deutsche BundeswehrVerband setzte sich gemeinsam mit Gewerkschaften und Interessengemeinschaften dafür ein, dass die Wahlen verschoben werden können – mit Erfolg. Ein am Donnerstag (7. Mai) verabschiedetes Gesetz ermöglicht nicht nur Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt, sondern auch, dass die Personalräte über die eigentliche Amtszeit hinaus noch agieren können.
Es ist wichtig, dass eine personalratsfreie Zeit vermieden wird. Die Personalvertretungen müssen auch jetzt für die Menschen in der Bundeswehr erreichbar und aktiv sein. Dafür setzte sich der DBwV ein und wirkte so auf die nun erfolgten erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen ein.
Der Bundestag stimmte am Donnerstag zudem dafür, dass die Personalvertretungen auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen via Video- oder Telefonkonferenz möglich sind. Auch Sprechstunden des Personalrats mit den Beschäftigten sind nun optional als Video-Sprechstunde möglich.
Diese Maßnahmen sind befristet bis zum 31. März 2021.
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