Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Es darf nicht zu personlratsfreien Zeiten kommen - der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetz wird in Kürze im Innenausschuss des Bundestags behandelt. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Berlin. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist im Bundestag angekommen: In seiner 156. Sitzung hat sich das Parlament am 23. April erstmalig mit dem Gesetz beschäftigt und es im vereinfachten Verfahren an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf, der am 8. April vom Kabinett beschlossen wurde, soll eine personalratsfreie Zeit verhindert werden. Die Personalratswahlen können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant Ende April abgehalten werden. „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf soll die Interessenvertretung der Beamten, Arbeitnehmer und Soldaten während der Corona-Krise sichern“, sagt Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert. Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand zeigte sich erfreut über die weitere Bearbeitung im vereinfachten Verfahren und ergänzte: „Das zeigt unsere gute Vorarbeit im vergangenen Monat und den Willen des Parlaments, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen.“
Befristet bis Ende März 2021 sollen die aktuell im Amt befindlichen Personalvertretungen geschäftsführend unter Beibehaltung aller Rechte und Pflichten die Geschäfte weiterführen können, wenn die Wahlen bis zum Ablauf der bisher regulären Amtszeit nicht stattfinden oder zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat. Beschlüsse der Personalvertretungen können auch befristet ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in den Sitzungen vor Ort per Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden, wenn sich alle Gremiumsmitglieder einig sind. Sprechstunden mit den Beschäftigten können laut dem Gesetzentwurf auch befristet als Videosprechstunde durchgeführt werden.
Der Hauptwahlvorstand hat die Stimmabgabe bereits vorsorglich auf die Zeit vom 9. bis 11. November 2020 verschoben.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: