Unser Team im Service Center besteht aus 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Verschiedenste Fähigkeiten, hohe Motivation und der starke Zusammenhalt machen diese starke Truppe aus.

Mit fundiertem Know-how und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams, bieten wir Ihnen auf vielen verschiedenen Kanälen stets individuellen Service. Uns ist es ein großes Anliegen, Ihnen bei allen Fragen rund um die Mitgliedschaft im DBwV über unsere zentralen Kontaktdaten weiterhelfen und Sie unterstützen zu können. Gerade Ihnen als Angehöriger eines Soldaten oder Zivilbeschäftigten wollen wir mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Sie möchten sich mit Gleichgesinnten austauschen und an verschiedenen Veranstaltungsformaten teilnehmen? Sie möchten aktiv das Kameradschaftsleben mitgestalten und sich einbringen? Sofern Sie noch kein Mitglied sind, unterstützen wir Sie gerne beim Ausfüllen Ihres Mitgliedsantrages und vermitteln Ihnen im Anschluss den direkten Kontakt zu Ihrer zuständigen Kameradschaft.


Sie werden Eltern? Großartig! Gemäß Beitragsordnung des DBwV können Mitglieder, die sich in Elternzeit befinden, für die Dauer dieses Zeitraums eine Beitragsermäßigung beantragen: Anstatt des Vollbeitrags zahlen Sie für diesen Zeitraum dann den halben Vollbeitrag. Über unser Formular „Antrag Elternzeit“ können Sie dies ganz einfach beantragen.

Sie benötigen rechtlichen Rat? Unsere Spezialisten in der Rechtsabteilung helfen Ihnen insbesondere bei dienst-, laufbahn-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten mit einer individuellen und fundierten Rechtsberatung weiter. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie selbst Mitglied bei uns sind.

(Ausnahme: Im Todesfall Ihres Partners beantworten wir Ihnen auch als Nichtmitglied innerhalb der ersten zwei Monate versorgungsrechtliche Fragestellungen.)

Weitere Informationen finden Sie hier.


Was ist die Pflege-Assistance? Die Pflege-Assistance hilft in allen Fällen, in denen eine Hilfsbedürftigkeit durch Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch Unfall oder einen ambulanten/stationären Eingriff aufgrund von Herzinfarkt und Bypass-Operation eintritt. Die Leistungen können bis zu sechs Monate nach Eintritt des Leistungsfalls in Anspruch genommen werden.

Der Leistungskatalog enthält (auszugsweise):

  • Wohnungsreinigung, Grundpflege, Installation eines Hausnotrufs
  • Menüservice, Fahrdienst, Begleitung, Einkaufsservice sowie Wäscheservice, Tag- und Nachtwache
  • Haustierversorgung, Gartenpflege, als auch Schneeräumdienst und Notreparaturen bis zu € 250,00

Diese Zusatzleistung für Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene und Familienangehörige, also die Säule ERH, ist bereits im Mitgliedsbeitrag integriert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine eigene Mitgliedschaft im DBwV.


Kennen Sie schon unseren ERH-Ratgeber? In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und nützliche Tipps für ehemalige Soldaten, Reservisten und Zivilbeschäftigte kurz bevor sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden und auch für die Zeit nach Dienstzeitende. Aber auch für Hinterbliebene und Angehörige sind hier viele wertvolle Empfehlungen und Hinweise enthalten.


Sie möchten auch für den schlimmsten Fall vorbereitet sein? Niemand denkt gerne an den Tod, aber dieser ist Teil unseres Lebenszyklus. Mit dem Formular „Erklärung Mitgliedschaft_Todesfall“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ihre Wünsche im Todesfall dem Service Center mitzuteilen – um Sie als Angehörigen zu unterstützen.

Fragen, die uns sehr häufig im Service Center zur Mitgliedschaft gestellt werden, beantworten wir auch in unseren FAQs auf der DBwV-Homepage. 

Fehlen Ihnen noch Informationen oder haben Sie Anregungen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht in der Community.