DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Klaus-Hermann Scharf, Vorsitzender des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im DBwV, während der 21. Hauptversammlung des Verbandes im Dezember 2021. Foto: DBwV
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,als jemand, der zu Zeiten des kalten Krieges in der Bundeswehr als Angestellter angefangen hat, sehe ich die aktuelle Entwicklung der Bundeswehr mit interessierten, jedoch auch mit kritischen Augen. Die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung ist mit großen Worten wie Zeitenwende und Kriegstauglichkeit eingeleitet worden, jedoch bei vielen in der Politik, in der Gesellschaft und auch in der Bundeswehr immer noch nicht angekommen.
Vergleiche zwischen der Ära des kalten Krieges und der heutigen Bedrohungslage können nicht immer eins zu eins gezogen werden. Die (kriegs-)technischen Entwicklungen und die daraus bedingten Strategien und Taktiken sind heute größtenteils andere. Und doch ist eine Vielzahl von Maßnahmen wieder zu ergreifen, wie man sie zu Zeiten des kalten Krieges kannte.
Genau da liegt eines der Probleme zur Ertüchtigung der Bundeswehr für die Landes- und Bündnisverteidigung. Nur noch sehr wenige sind heute in der Bundeswehr aktiv tätig, die sich mit den Erfordernissen aus den Zeiten von vor 35 Jahren auskennen. Darunter sind offensichtlich Kenntnisse verloren gegangen, welche Aufgaben durch das Zivilpersonal – und vor allem durch welche zivile Statusgruppe – zu erledigen sind. Zu Zeiten des kalten Krieges mit der quer durch Deutschland verlaufenden Konfrontationslinie bestand das Zivilpersonal der Bundeswehr zu sieben Achteln aus Tarifbeschäftigten – damals noch aus den beiden Statusgruppen Arbeiter und Angestellte. Mit der Verschiebung der kritischen geopolitischen Lage an den Ostgrenzen Polens und der baltischen Länder und der Refokussierung auf LV/BV setzt man nun verstärkt den seit zwanzig Jahren anhaltenden Trend fort, zunehmend Beamtinnen und Beamte für zivile Aufgaben insbesondere auch in technisch-gewerblichen und (natur-)wissenschaftlichen Bereichen einzusetzen. Derzeit befinden sich 40 Prozent des Zivilpersonals im Beamtenstatus, geplant sind bis 2031 vorerst 47 Prozent, die beabsichtigte Aufstockung um weitere 20.000 bis 30.000 Zivilbeschäftigte ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Die zunehmende Besetzung ziviler Dienstposten mit Beamten begründet man mit der Resilienz dieser Statusgruppe im Rahmen der LV/BV. So auch der Präsident des BAIUDBw, Leiter des Organisationsbereichs IUD, in dem mit ca. 45 Prozent der größte Anteil der Tarifbeschäftigten in der Bundeswehr beschäftigt ist, der immer wieder gerne mit dieser Begründung argumentiert. Und das trotz bestehendem Arbeitssicherstellungsgesetz und der im August 2025 mit einer Handreichung verteilten rechtlichen Bewertung des BMVg, die den Tarifbeschäftigten die erforderliche Resilienz sehr wohl zubilligt. Weitere Gründe, die er den Tarifbeschäftigten abspricht, sind die Übernahme von verantwortungsvollen Führungsaufgaben, die Außenwirkung ihrer Tätigkeiten und die Sicherstellung der Aufgabenerledigung. Zudem seien Beamtendienstposten attraktiver als die der Tarifbeschäftigten. Letzteres entspricht zwar – noch – der Realität, begründet jedoch zusammen mit den anderen Argumenten verfassungsrechtlich und gemäß § 5 Bundesbeamtengesetz (hoheitliche Aufgaben) nicht die Einrichtung von Beamtendienstposten.
Geringschätzung gegenüber einer Statusgruppe und Bequemlichkeit können nicht die Leitlinien für die Organisation eines Zuständigkeitsbereiches sein, sondern die Verfassung und einschlägige Gesetze bilden immer noch die Grenzen des ansonsten großen Ermessensspielraums des Dienst- und Arbeitgebers. Zudem ist diese Haltung gegenüber Tarifbeschäftigten für die Attraktivität einer Beschäftigung in der Bundeswehr und somit für die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte auch in den gehobenen und höheren Entgeltsegmenten alles andere als zuträglich.
Ungesunde und rechtlich bedenkliche Entwicklung
Aber nicht nur über die Zukunft der Tarifbeschäftigten in der Bundeswehr mache ich mir zunehmend Sorgen. Die ungesunde und rechtlich bedenkliche Entwicklung der letzten zwei bis drei Jahrzehnte in der Organisation in Bezug auf das Zivilpersonal betrifft auch die Beamtinnen und Beamten. Zurzeit erscheint der Beamtenberuf insbesondere in der Bundeswehr besonders attraktiv, dank sehr guter Dienstpostenstrukturen und weitgehend guter Planstellensituation sowie zum Trotz immer noch fehlender verfassungsgemäßer Alimentation, unbefriedigenden Laufbahnwechselmöglichkeiten und Beurteilungswesen. Die Frage ist jedoch, wie lange noch? Ist die Entwicklung durchhaltefähig, wenn man höherwertige zivile Aufgaben nur noch Beamtinnen und Beamten der gehobenen und höheren Laufbahnen überlässt?
Angesichts zunehmender Diskussionen in der Presse, Politik und Gesellschaft sowie von Ökonomen zur zukünftigen Alterssicherung und Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung, in denen die Situation der Beamtinnen und Beamten mit nicht immer sachlich fundierten Argumenten kritisch betrachtet werden, habe ich wachsende Zweifel. Denn man mag die Statusunterschiede sachlich sehr gut begründen können, in der Gesellschaft vermittelbar sind sie jedoch zunehmend weniger. Insbesondere bei den Themen Altersvorsorge und verfassungskonforme Alimentation – bei letzterem vor allem die Rückwirkung ab 2021 – wird man dies beobachten können, bei denen die Politik trotz zunehmender Dringlichkeit sehr zögerlich herangeht.
Der in den Diskussionen oft gemachte Verweis auf Österreich sollte durchaus ernst genommen werden. Dort zahlen nicht nur unabhängig ihres Status die gesamte arbeitende Bevölkerung in eine Altersvorsorgekasse ein, sondern das Berufsbeamtentum ist dort bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft oder auslaufend. Diese Entwicklung mit einer jahrzehntelangen Übergangszeit hatte seinerzeit auch viel Diskussionen ausgelöst. Eine Abschaffung des Berufsbeamtentums in Deutschland halte ich allerdings für keine Lösung. Im Gegenteil, für wirklich hoheitliche Aufgaben und an sicherheitsempfindlichen Stellen des Staates sehe ich den Funktionsvorbehalt durch dem Staat gegenüber loyalen Bediensteten als weiterhin notwendig an. Hinsichtlich der Definition „hoheitliche Aufgaben“ oder zumindest deren Interpretation bedarf es jedoch einer Neukalibrierung.
Es geht nicht um die Qualität der Ausübung von Aufgaben durch unterschiedliche Statusgruppen. Sofern hierfür nicht eine statusspezifische Ausbildung notwendig ist, sind sie gleich – insbesondere dort, wo unterschiedliche Statusgruppen mit gleichen Aufgaben betraut sind. Hier liegt die Gefahr der Störung des Betriebsfriedens auch am höchsten, wenn gleiche Arbeit mit unterschiedlichen und nicht einfach vergleichbaren Bezügesystemen vergütet wird. Sie besteht auch dort, wo nach Jahrzehnten die Aufgabenwahrnehmung von Tarifbeschäftigten auf Beamte ohne rechtlichen Grund wechselt.
Korrekturen sind dringend erforderlich
Korrekturen in der Organisation sind dringend erforderlich. Je länger man wartet, desto unattraktiver wird eine Tarifbeschäftigung in der Bundeswehr, da persönliche Entwicklungsmöglichkeiten dann fast verloren gegangen sind. Werden Korrekturen zu spät vorgenommen, dann könnten versprochene Entwicklungsperspektiven bei jüngeren Beamtinnen und Beamte enttäuscht werden, die im Übrigen dann auch noch zusätzlich von politischen Entscheidungen hinsichtlich der Alters- und Gesundheitsvorsorge nachteilig betroffen sein könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,nicht ohne Grund habe ich die nachdenklichen Zeilen geschrieben. Denn es ist meine letzte Kolumne. Nach zwölf Jahren im Mandat des Vorsitzenden des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, der mit meiner erstmaligen Mandatsübernahme eingerichtet wurde, und als Mitglied des Bundesvorstands kandidiere ich auf der in diesem Monat stattfindenden 22. Hauptversammlung nicht mehr, da ich im August 2026 in den Ruhestand gehen werde.
Die Bewertung meiner Amtszeit überlasse ich gerne anderen. Ein paar Feststellungen meinerseits seien jedoch erlaubt: Für mich persönlich kann ich mit großer Zufriedenheit festhalten, dass die Existenz des Zivilpersonals bei der Bundeswehr sowie deren Herausforderungen im Bewusstsein der Politik – sowohl in der politischen Führung des BMVg als auch bei den für Verteidigungsfragen zuständigen Mitgliedern des Deutschen Bundestags – dank des DBwV erheblich gesteigert werden konnte.
Zwanzig Jahre nach Öffnung des DBwV für das Zivilpersonal und zwölf Jahre nach Einrichtung des Fachbereichs konnte die zivile Mitgliederzahl im DBwV trotz entgegengesetzter Trends in der Gewerkschaftsbewegung, Überalterung des Zivilpersonals und der Coronapandemie vervielfacht werden und erfreut sich weiterer Steigerungen in beiden zivilen Statusgruppen. Zivile Mandatsträger des DBwV sind heute nicht nur in vielen örtlichen und überregionalen Interessenvertretungen vertreten, sie sind mit ihrer Expertise auch gern gesehene Ansprechpartner im Ministerium, in höheren Kommandos und Behörden der Bundeswehr.
In mehreren Agenden wurden Forderungen und Vorschläge der zivilen Mitglieder zur Hebung der Attraktivität der zivilen Beschäftigung und des Dienstes gegenüber der Politik und den zuständigen Entscheidungsträgern im BMVg und der Bundeswehr artikuliert. Viele, aber nicht alle enthaltenen Forderungen konnten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Das liegt in der Natur der Sache. Neben den Forderungen waren und sind wir mit Positionspapieren und vielen Vortragsthemen auf den Fachtagungen zu Beginn oder gar vor der Welle herausfordernder Themen, die im Geschäftsbereich des BMVg behandelt oder diskutiert wurden und werden – als Beispiele genannt seien die Zukunft der Tarifbeschäftigten, die Rechte und Pflichten des Zivilpersonals sowie die Handlungsfähigkeit der Wehrverwaltung im Rahmen LV/BV und die Künstliche Intelligenz (KI) in der Bundeswehr.
Die verbandspolitische Arbeit, bei der ich viel Erfahrung sammeln konnte, hat mir sehr viel Spaß gemacht. Über vieles Erreichte bin ich stolz, dennoch nicht ganz zufrieden, da vieles nicht oder noch nicht erreicht werden konnte. Aber eine erfolgreiche Arbeit macht man nicht allein. Ich konnte immer einer Unterstützung der ehrenamtlichen Mandatsträger, egal ob im Status Beamte, Arbeitnehmende oder Soldat, von der örtlichen Ebene bis zum Bundesvorstand und in den Arbeits- und Projektgruppen gewiss sein. Und last but not least die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen, die immer mit Rat und Tat zur Seite standen. Ihnen allen und den vielen zivilen Verbandsmitgliedern, die mir ihr Vertrauen geschenkt haben, gilt mein allerherzlichster Dank. Meiner Nachfolge bitte ich diese Unterstützung und das Vertrauen gleichermaßen zuteilwerden zu lassen.
Für die nicht minder herausfordernde Zukunft wünsche ich Ihnen und Euch alles Gute und viel Erfolg bei bester Gesundheit und verbleibe an dieser Stelle letztmalig
mit herzlichen Grüßen Ihr und EuerVorsitzender Fachbereich Zivile BeschäftigteKlaus-Hermann Scharf
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