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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH wird weiterhin als sogenannte Inhousegesellschaft betrieben. Foto: Bundeswehr/DeCastro
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl, forderte jüngst, die Kompetenzen der Truppe stärker zu nutzen, ihr Gerät selbst instandzusetzen. Sie hätten ein hohes Niveau, um stärker auf die eigenen Fähigkeiten zurückzugreifen. Nur etwa die Hälfte der 50 Hauptwaffensysteme dürften aus rechtlichen Gründen selbst repariert werden.
Man mag spekulieren, ob die Wehrbeauftragte bei ihrer Aussage nur die uniformierte Truppe oder auch das Zivilpersonal im Blick hatte, das in den Instandsetzungseinheiten maßgeblich tätig ist. Grundsätzlich hat sie jedenfalls recht. Aus personeller Sicht ist die derzeitige Lage und Entwicklung im Instandsetzungswesen in der Bundeswehr sehr unterschiedlich. Einerseits übernimmt das Marinearsenal am Standort Rostock einen Teil der insolvent gegangenen MV Werften. Mit der Übernahme werden ca. 500 Mitarbeitende weiterbeschäftigt werden können und zukünftig für die Instandsetzung der Marineschiffe zuständig sein. Andererseits wird die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) weiterhin als sogenannte Inhousegesellschaft betrieben. Und mit dem Erwerb der F-35-Kampfflugzeuge wird gleichzeitig die Wartung durch die Industrie miteingekauft.
Grundsätzlich wäre die Bundeswehr fähig, ihr militärisches Gerät bei fachlicher Unterstützung durch die Industrie selbst zu reparieren. Allerdings wird das insbesondere tarifbeschäftigte Zivilpersonal nicht nur im Instandsetzungswesen überwiegend in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Das gilt auch für das beigestellte Personal. Die HIL wird jedoch keine neuen Beistellungen bekommen, sie muss das fehlende Personal vom Arbeitsmarkt generieren. Zudem hat sie wie die Bundeswehr und die Rüstungsindustrie mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Hinsichtlich Fachkräftenachwuchs tut die Bundeswehr eigentlich viel. Sie bildet umfangreich im technisch-gewerblichen Bereich aus und könnte den Mangel an Fachkräften zu einem guten Teil ausgleichen – wenn sie genügend erfolgreich Ausgebildete für eine zivile oder militärische Verwendung übernehmen würde. Mängel im Personalwesen bei der Bindung des ausgebildeten Personals sowie der Mangel an Angeboten attraktiver Stellen verhindern dies.
Ein Umdenken in den Köpfen, wie die Wehrbeauftragte im Hinblick auf das Beschaffungswesen fordert, ist auch im Bereich der Personalbindung notwendig. Dabei hat man sich viele Vorgaben schon längst gemacht. Man muss sie nur endlich mal konsequent umsetzen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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