Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kampfdrohnen zählen zu den umstrittensten Waffensystemen. Über ihre Beschaffung wird in Deutschland seit Jahren gestritten. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß des Verteidigungsministeriums. Berlin - Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will für 895 Millionen Euro israelische Kampfdrohnen des Typs «Heron TP» für neun Jahre anmieten. Das geht aus einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» online darüber berichtet. Wenn der Haushaltsausschuss zustimmt, würde die Luftwaffe der Bundeswehr erstmals ein unbemanntes Flugzeug erhalten, das groß genug ist, auch Waffen zu tragen. Über die Bewaffnung soll aber erst «nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung» gesondert entschieden werden. Über die Anschaffung von Kampfdrohnen wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Ende der vergangenen Wahlperiode hatte die SPD die Beschaffung noch blockiert. Seit acht Jahren setzt die Bundeswehr bereits gemietete «Heron 1»-Aufklärungsdrohnen ein, derzeit in Afghanistan und in Mali. Sie sind zu klein, um sie mit Waffen aufzurüsten.Von der Leyen hatte sich Anfang 2016 deswegen dafür entschieden, die «Heron TP»-Drohne des israelischen Herstellers IAI, zu beschaffen. Sie ist 14 Meter lang, hat eine Spannweite von 26 Metern, eine größere Reichweite und kann bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden. Der Mietvertrag soll noch nicht die Kosten für den Betrieb der Drohne umfassen. «Die Ausübung dieser Option ist mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von rund 100 Millionen Euro verbunden.» Für den Einsatz in einem zweiten Gebiet seien Zusatzkosten von 210 Millionen vereinbart. Die Kosten für Betrieb und Einsatz der Drohnen können die Milliardenmarke also sogar überschreiten. Für den Grünen-Haushaltsexperte Tobias Lindner werden mit der Vorlage bereits «klare Schritte hin zur Bewaffnung» der Drohne unternommen. «Damit verkommt die versprochene Debatte über die rechtlichen und ethischen Aspekte von bewaffneten Drohnen zu einem Feigenblatt.» Selbst wenn man mit der Bewaffnungsfähigkeit einverstanden wäre, müssten die erheblichen Kosten dieses Drohnenleasings stutzig machen. Die «Heron TP» soll eine Übergangslösung bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne dieser Größe sein, die bis 2025 angestrebt wird. Die Luftwaffe fordert seit vielen Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der eigenen Soldaten in den Einsatzgebieten. Kritiker meinen dagegen, die ferngesteuerten Flugzeuge senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz, da es keine Piloten gibt, die gefährdet werden können. Die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen in Pakistan, Afghanistan, Somalia oder im Jemen sind völkerrechtlich hochumstritten.
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