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Neumünster. Für die Landesversammlung Nord 2021 im Juni gilt ein „Notverfahren“ zum Einreichen von Anträgen durch die Vorstände von Standort- und selbstständigen Kameradschaften. Dafür wurde ein Musterformular erarbeitet.
Anträge müssen spätestens bis 11. März in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Ansonsten ist es nicht mehr möglich, sie in den Antragsumdruck für die Landesversammlung einzuarbeiten. Stabsfeldwebel Gerd Dombrowski, Stellvertretender Landesvorsitzender und im Landesvorstand für Antragsabläufe verantwortlich, fordert die Kameradschaften deshalb dazu auf, das Notverfahren zu nutzen und Anträge zu stellen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführlichen Informationen zum Antragsverfahren im Landesrundschreiben 3/2020.
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