Herausforderungen an die Mannschaften werden größer
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Neumünster. Für die Landesversammlung Nord 2021 im Juni gilt ein „Notverfahren“ zum Einreichen von Anträgen durch die Vorstände von Standort- und selbstständigen Kameradschaften. Dafür wurde ein Musterformular erarbeitet.
Anträge müssen spätestens bis 11. März in der Landesgeschäftsstelle eingehen. Ansonsten ist es nicht mehr möglich, sie in den Antragsumdruck für die Landesversammlung einzuarbeiten. Stabsfeldwebel Gerd Dombrowski, Stellvertretender Landesvorsitzender und im Landesvorstand für Antragsabläufe verantwortlich, fordert die Kameradschaften deshalb dazu auf, das Notverfahren zu nutzen und Anträge zu stellen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführlichen Informationen zum Antragsverfahren im Landesrundschreiben 3/2020.
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