Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Verfahren den „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln bestätigt. Foto: picture alliance/dpa/Guido Kirchner

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Verfahren den „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln bestätigt. Foto: picture alliance/dpa/Guido Kirchner

02.07.2026
DBwV

Beförderungsstopp rechtmäßig – OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Organisationsspielraum des Dienstherrn, neue Beförderungsanträge ohne Aussicht auf Erfolg

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach summarischer Prüfung zum „Beförderungsstopp“ bei den Hauptfeldwebeln geäußert und diesen insoweit bestätigt. Der Stopp war danach mit der sogenannten „Sonntagsweisung“ am 10. Mai und damit noch vor der Instagram-Ankündigung des Generalinspekteurs und dem Tagesbefehl vom 16. bzw. 19. Mai verfügt worden für alle Beförderungen, die nicht bis zum 30. Juni realisiert werden würden. Die mit der Weisung verfügte Aussetzung von Beförderungen zum Stabsfeldwebel sei vom weiten Organisationsermessen der Exekutive gedeckt. Der Dienstherr habe erkannt, dass die Mindestdienstzeiten rechtswidrig seien und müsse daher handeln, was den Abbruch der Verfahren bzw. deren Nichtdurchführung rechtfertige. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Neue Anträge auf Mitbetrachtung und ermessensgerechte Auswahl für eine Beförderung können damit bis auf Weiteres in rechtmäßiger Weise abgelehnt werden. Das betrifft auch diejenigen, die die bisherige Hürde von 16 Feldwebeldienstjahren zwischenzeitlich erreicht hätten.

Klar ist nach den Beschlüssen des OVG NRW damit aber nur, dass derzeit dienstherrenseitige Beförderungen zum Stabsfeldwebel rechtmäßigerweise nicht erfolgen. Hinsichtlich der berechtigt gestellten Fragen nach den weiteren Konsequenzen sowie den individuellen Perspektiven und nachvollziehbaren Sorgen kann derzeit aber weiterhin leider nur abgewartet werden. Derzeit ist die Erarbeitung der Leitplanken für die neue Struktur in vollem Gange – und der DBwV bringt sich ein, wo es geht. Wir werden weiterhin berichten, sobald es neue belastbare Erkenntnisse gibt.

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