Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
Weltweit im Einsatz für Frieden und Freiheit – 80 Jahre Charta der Vereinten Nationen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Alle Daten, Zahlen und Fakten: Unser Flyer zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel und damit bis zum Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Es hat einen langen Atem gebraucht, bis dieses für die Bundeswehr so wichtige Gesetz beschlossen wurde, doch es hat sich gelohnt: Eine ganze Reihe neuer Zulagen wurde eingeführt, bestehende Zulagen wurden erhöht und der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wurde endlich signifikant erhöht.
Neu ist zudem der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der die kleinen und großen Anrechnungsfälle ablöst. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen für den täglichen Dienst in den Streitkräften, etwa im Bereich der berufsbedingten Mobilität.
Der Dienst in der Bundeswehr wird mit dem BesStMG attraktiver, die Streitkräfte werden als Arbeitgeber konkurrenzfähiger. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang bis Ende begleitet und bis zum Schluss um weitere Verbesserungen gekämpft – mit Erfolg. Viele langjährige Forderungen des Verbands konnten so umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun ab dem 1. Januar 2020? Wir haben die vielen Punkte des Gesetzes zusammengeführt und in einem Flyer zusammengefasst. Diese wertvollen Informationen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
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