Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Alle Daten, Zahlen und Fakten: Unser Flyer zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel und damit bis zum Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Es hat einen langen Atem gebraucht, bis dieses für die Bundeswehr so wichtige Gesetz beschlossen wurde, doch es hat sich gelohnt: Eine ganze Reihe neuer Zulagen wurde eingeführt, bestehende Zulagen wurden erhöht und der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wurde endlich signifikant erhöht.
Neu ist zudem der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der die kleinen und großen Anrechnungsfälle ablöst. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen für den täglichen Dienst in den Streitkräften, etwa im Bereich der berufsbedingten Mobilität.
Der Dienst in der Bundeswehr wird mit dem BesStMG attraktiver, die Streitkräfte werden als Arbeitgeber konkurrenzfähiger. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang bis Ende begleitet und bis zum Schluss um weitere Verbesserungen gekämpft – mit Erfolg. Viele langjährige Forderungen des Verbands konnten so umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun ab dem 1. Januar 2020? Wir haben die vielen Punkte des Gesetzes zusammengeführt und in einem Flyer zusammengefasst. Diese wertvollen Informationen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.
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