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Spezialkräfte profitieren von neuen Regelungen des BesStMG - genauso aber viele andere Angehörige der Bundeswehr. Foto: Bundeswehr/Christian Thiel
Berlin. Dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird Leben eingehaucht: In dieser Woche hat das Bundeskabinett die Mantelverordnung zum Gesetzesvorhaben verabschiedet. Mit der Mantelverordnung werden viele Details der Umsetzung des Gesetzes, das wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, geregelt.
Das ist sehr gut. Noch besser ist die Nachricht, dass auf den letzten Metern nochmals kleine Änderungen zugunsten der Menschen der Bundeswehr erreicht werden konnten. So profitieren beispielsweise künftig auch die Personenschützer im Inland in bestimmten Fällen von der Erschwerniszulagenverordnung.
Ein weiterer positiver, in letzter Minute geänderter Punkt: Bei einigen Stellen- und Erschwerniszulagen sind die bestehenden Konkurrenzregelungen außer Kraft gesetzt worden – dies hatte der DBwV auch gefordert. Wir werden die Regelungen nun genau auswerten und zeitnah darüber berien.
Das BesStMG wurde am 24. Oktober vom Bundestag beschlossen. Es soll das Dienstrecht im Hinblick auf geänderte Rahmenbedingungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel fortentwickeln. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet und so eine ganze Reihe von Verbesserungen im Sinne der Angehörigen der Bundeswehr erreicht.
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