Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Spezialkräfte profitieren von neuen Regelungen des BesStMG - genauso aber viele andere Angehörige der Bundeswehr. Foto: Bundeswehr/Christian Thiel
Berlin. Dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird Leben eingehaucht: In dieser Woche hat das Bundeskabinett die Mantelverordnung zum Gesetzesvorhaben verabschiedet. Mit der Mantelverordnung werden viele Details der Umsetzung des Gesetzes, das wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, geregelt.
Das ist sehr gut. Noch besser ist die Nachricht, dass auf den letzten Metern nochmals kleine Änderungen zugunsten der Menschen der Bundeswehr erreicht werden konnten. So profitieren beispielsweise künftig auch die Personenschützer im Inland in bestimmten Fällen von der Erschwerniszulagenverordnung.
Ein weiterer positiver, in letzter Minute geänderter Punkt: Bei einigen Stellen- und Erschwerniszulagen sind die bestehenden Konkurrenzregelungen außer Kraft gesetzt worden – dies hatte der DBwV auch gefordert. Wir werden die Regelungen nun genau auswerten und zeitnah darüber berien.
Das BesStMG wurde am 24. Oktober vom Bundestag beschlossen. Es soll das Dienstrecht im Hinblick auf geänderte Rahmenbedingungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel fortentwickeln. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet und so eine ganze Reihe von Verbesserungen im Sinne der Angehörigen der Bundeswehr erreicht.
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