Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Jahresrückblick Juli: Eine Landesversammlung, zwei Jahrestage und ein Marsch zum Gedenken
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Spezialkräfte profitieren von neuen Regelungen des BesStMG - genauso aber viele andere Angehörige der Bundeswehr. Foto: Bundeswehr/Christian Thiel
Berlin. Dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) wird Leben eingehaucht: In dieser Woche hat das Bundeskabinett die Mantelverordnung zum Gesetzesvorhaben verabschiedet. Mit der Mantelverordnung werden viele Details der Umsetzung des Gesetzes, das wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, geregelt.
Das ist sehr gut. Noch besser ist die Nachricht, dass auf den letzten Metern nochmals kleine Änderungen zugunsten der Menschen der Bundeswehr erreicht werden konnten. So profitieren beispielsweise künftig auch die Personenschützer im Inland in bestimmten Fällen von der Erschwerniszulagenverordnung.
Ein weiterer positiver, in letzter Minute geänderter Punkt: Bei einigen Stellen- und Erschwerniszulagen sind die bestehenden Konkurrenzregelungen außer Kraft gesetzt worden – dies hatte der DBwV auch gefordert. Wir werden die Regelungen nun genau auswerten und zeitnah darüber berien.
Das BesStMG wurde am 24. Oktober vom Bundestag beschlossen. Es soll das Dienstrecht im Hinblick auf geänderte Rahmenbedingungen durch demografischen Wandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel fortentwickeln. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an begleitet und so eine ganze Reihe von Verbesserungen im Sinne der Angehörigen der Bundeswehr erreicht.
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