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Feierlichkeiten zum 3. Oktober vor dem Reichstagsgebäude.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik um 0.00 Uhr dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 bei. Damit endete nach 45 Jahren der Teilung Deutschlands die Existenz des zweiten deutschen Staates.
Vor dem Reichstagsgebäude und dem benachbarten Brandenburger Tor feierten im Beisein höchster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR Hunderttausende die Wiedervereinigung. Um Mitternacht wurde erstmals die „Fahne der Einheit“ gehisst, die Nationalhymne gesungen und ein großes Feuerwerk entzündet. Der 3. Oktober, der sich in diesem Jahr zum 25. Mal jährt, wurde durch den Einigungsvertrag als „Tag der Deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Die Regierungschefs der Bundesländer und des Bundes vereinbarten, dass die jährlichen Feierlichkeiten zum 3. Oktober jeweils von dem Land ausgerichtet werden, das den Vorsitz im Bundesrat hat.
Bereits einen Tag nach der deutschen Wiedervereinigung kam am 4. Oktober 1990 im Berliner Reichstag der gesamtdeutsche Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammen. An ihr nahmen neben den westdeutschen Bundestagsabgeordneten auch die 144 Abgeordneten der ersten frei gewählten Volkskammer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik teil. Der gesamtdeutsche Bundestag umfasste 663 Volksvertreter: 305 von CDU/CSU/DSU, 226 der SPD, 57 der FDP, 49 von den Grünen und Bündnis 90, 24 der PDS sowie zwei fraktionslose Abgeordnete.
In seiner konstituierenden Sitzung wurden die letzte Präsidentin der Volkskammer und in dieser Funktion gleichzeitig letztes Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik, Sabine Bergmann-Pohl (CDU), der letzte Ministerpräsident der Deutschen Demokratischen Republik, Lothar de Maizière (CDU), sowie die Volkskammerabgeordneten Günther Krause (CDU), Rainer Ortleb (LDPD/FDP) und Hansjoachim Walther (1939 bis 2005, CDSU/CDU) zu Bundesministern für besondere Aufgaben ernannt und vereidigt.Quelle: bundestag.de
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