Die "Corona-Sonderzahlung" füllt als Einmalzahlung die Lücke bis zum 1. April 2021, wenn die erste Stufe der Tariferhöhung greift. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

Die "Corona-Sonderzahlung" füllt als Einmalzahlung die Lücke bis zum 1. April 2021, wenn die erste Stufe der Tariferhöhung greift. Foto: DBwV/gr. Darrelmann

29.10.2020
Yann Bombeke

Die „Corona-Sonderzahlung“: Ein Ausgleich in einem Jahr voller Belastungen und letztlich eine Einmalzahlung in anderem Gewand

Berlin. Es ist auf den ersten Blick ein eher außergewöhnliches Tarifergebnis, das am Wochenende ausgehandelt und verkündet wurde – aber wir befinden uns auch in außergewöhnlichen Zeiten. Auf den zweiten Blick jedoch schon nicht mehr, da Einmalzahlungen bei Tarifabschlüssen gang und gebe sind.

So ist die sogenannte „Corona-Sonderzahlung“, die allen Tarifbeschäftigten zugutekommen soll – ganz gleich, ob sie mit ihrer Arbeit einen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet haben oder nicht – eine klassische Einmalzahlung, diesmal jedoch steuerfrei. Je nach Einkommensgruppe ist diese einmalige Prämie, die noch in diesem Jahr mit den Dezemberbezügen ausgezahlt werden soll, von 200 bis 600 Euro gestaffelt.

Der Deutsche BundeswehrVerband fordert, dass diese Einmalzahlung allen Menschen in der Bundeswehr zugutekommt – neben den aktiven Beamten und Soldaten also auch den Freiwillig Wehrdienstleistenden, den Reservedienstleistenden und den Versorgungsempfängern. Dazu der Vorsitzende des Fachbereichs Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch: „Das Innenministerium hat angekündigt, den Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Besoldungsempfänger zu übernehmen. Dazu gehört auch die Einmalzahlung – ohne Wenn und Aber. Und dazu gehören nach meiner Definition auch die Freiwillig Wehrdienst Leistenden, die Reservisten und die Versorgungsempfänger.“

Bei einigen Menschen stößt das auf Unverständnis – viele monieren, dass diese außergewöhnliche Maßnahme der Wertschätzung angesichts der Lage, in der sich das Land befindet, unangemessen sei. Ein Nutzer kommentierte sogar auf der Facebook-Seite des DBwV, dass er seine Sonderzahlung spenden wolle. Dieses Verhalten ist aller Ehren wert und verdient sicherlich Respekt. Jedoch ist es nur eine tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlung – die den Namen Corona-Sonderzahlung bekommen hat.

Ganz wichtig dabei: Man darf in der Betrachtung einen Aspekt nicht außer Acht lassen. Das moderate Lohnplus von 3,2 Prozent, verteilt auf eine lange Laufzeit von 28 Monaten, kommt erst ab dem 1. April 2021 zur Geltung, wenn die erste Steigerung von 1,4 Prozent greift. Anders als in vielen vorausgegangenen Abschlüssen ist keine rückwirkende Zahlung der Tariferhöhung bis zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses vorgesehen – im halben Jahr bis kommenden April gehen die Tarifbeschäftigten leer aus. Und genau um diese Lücke zu füllen, dafür gibt es Einmalzahlungen!

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