Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Stotz: Kameraden der Luftwaffe leisten wichtigen Dienst
Deutsche sind wehrbereiter als Politiker denken
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
International Village bringt den Geist der NATO nach Norfolk
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
2. Nationaler Veteranenkongress: Eine Erfolgsgeschichte wird fortgeschrieben
Große Bühne für große Leistungen: DBwV und FUAV ehren deutsches Invictus-Team 2025
2. Nationaler Veteranenkongress 2025
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Nach einer rund halbstündigen Debatte im Bundestag wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Foto: picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka
Über den im April 2024 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts (SEÄG) beriet sich der Bundestag am Donnerstag, 26. September 2024, in der ersten Lesung. Nach einer rund halbstündigen Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll nun der Verteidigungsausschuss die Federführung übernehmen.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs zum SEÄG ist, dass die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) überführt und dort neu geregelt wurden. Das SEG soll nun am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Mit dem SEÄG sollen noch notwendige Änderungen im SEG zeitgleich mitumgesetzt werden.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist eine transparentere Ausgestaltung der Ansprüche auf Entschädigung für Personen, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene. Weiter soll mit dem Gesetzesentwurf die Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie die Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen erreicht werden. Durch eine Vereinfachung der Regelungen und Übergangsregelungen soll sich außerdem der Beratungsbedarf für Betroffene verringern.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für den Zeitraum vom 16. bis 18. Oktober 2024 geplant. Der Zeitplan sieht weiter vor, dass der Gesetzesentwurf gemeinsam mit dem SEG zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.
Der DBwV hatte sich mit einer Stellungnahme zum SEÄG eingebracht und steht mit den Fraktionen auch im parlamentarischen Prozess weiter dazu im Austausch.
Detaillierte Hintergründe sowie eine rechtliche Einordnung zum SEG finden Sie in der Oktoberausgabe unseres Verbandmagazins auf den ERH-Seiten.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: