Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Vorstand Luftwaffe empfängt Besuch aus Geilenkirchen
Israel hat sich Weg zum zentralen Gegenspieler militärisch wie politisch freigekämpft
Neues Podcast-Format: „Der Sicherheitsrat“ mit Oberstleutnant i.G. Bohnert
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Die ersten Sturmgewehre vom Typ G36 von Heckler & Koch wurden Ende 1997 an die Bundeswehr übergeben. Jetzt sollen sie ersetzt werden, doch das Vergabeverfahren stockt. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Update in Sachen Sturmgewehr: Vor wenigen Tagen hat das Verteidigungsministerium eine knappe Pressemitteilung herausgegeben. Darin heißt es, Gutachten seien eingegangen, welche die Einschätzung des BAAINBw bestätigten. Doch was heißt das nun? Offensichtlich scheint sich für das Beschaffungsamt der Verdacht zu erhärten, dass tatsächlich ein Patentrechtsverstoß der Firma C.G. Haenel vorliegt.
Durch diese Gutachten steigen nun die Chancen des Wettbewerbers Heckler & Koch, doch noch an das lukrative Geschäft um die Beschaffung von 120.000 neuen Sturmgewehren, die das ebenfalls von Heckler & Koch produzierte G36 ersetzen sollen, zu kommen. Das thüringische Unternehmen Haenel hat nun laut BMVg bis Mitte Januar Zeit, sich zu den Gutachten zu äußern.
Haenel hatte schon den Zuschlag im Bieterverfahren erhalten, dann zog das BAAINBw im Herbst die Zusage aufgrund des Verdachts einer Patentrechtsverletzung zurück. Dabei geht es um Bohrungen in der Waffe, aus denen eingedrungenes Wasser wieder ablaufen kann. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte eine Sprecherin des BMVg, dass die vorliegenden Gutachten die „Zweifel patentrechtlicher Natur“ verstärken würden.
Scharfe Kritik kam nun von der Opposition: Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner sagte dem „Handelsblatt“: „Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht weniger als ein Desaster für ein Vergabeverfahren, das unter Ursula von der Leyen als Musterbeispiel für ein transparentes Beschaffungsvorhaben gelten sollte.“
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: