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Die ersten Sturmgewehre vom Typ G36 von Heckler & Koch wurden Ende 1997 an die Bundeswehr übergeben. Jetzt sollen sie ersetzt werden, doch das Vergabeverfahren stockt. Archivfoto: DBwV/Yann Bombeke
Update in Sachen Sturmgewehr: Vor wenigen Tagen hat das Verteidigungsministerium eine knappe Pressemitteilung herausgegeben. Darin heißt es, Gutachten seien eingegangen, welche die Einschätzung des BAAINBw bestätigten. Doch was heißt das nun? Offensichtlich scheint sich für das Beschaffungsamt der Verdacht zu erhärten, dass tatsächlich ein Patentrechtsverstoß der Firma C.G. Haenel vorliegt.
Durch diese Gutachten steigen nun die Chancen des Wettbewerbers Heckler & Koch, doch noch an das lukrative Geschäft um die Beschaffung von 120.000 neuen Sturmgewehren, die das ebenfalls von Heckler & Koch produzierte G36 ersetzen sollen, zu kommen. Das thüringische Unternehmen Haenel hat nun laut BMVg bis Mitte Januar Zeit, sich zu den Gutachten zu äußern.
Haenel hatte schon den Zuschlag im Bieterverfahren erhalten, dann zog das BAAINBw im Herbst die Zusage aufgrund des Verdachts einer Patentrechtsverletzung zurück. Dabei geht es um Bohrungen in der Waffe, aus denen eingedrungenes Wasser wieder ablaufen kann. Gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte eine Sprecherin des BMVg, dass die vorliegenden Gutachten die „Zweifel patentrechtlicher Natur“ verstärken würden.
Scharfe Kritik kam nun von der Opposition: Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner sagte dem „Handelsblatt“: „Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht weniger als ein Desaster für ein Vergabeverfahren, das unter Ursula von der Leyen als Musterbeispiel für ein transparentes Beschaffungsvorhaben gelten sollte.“
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