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Antrittsbesuch bei L92
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Jahresrückblick Februar – Dissonanzen auf der MSC und Expertenwissen auf der Handelsblatt Konferenz
Jahresrückblick Januar – Afghanistan-Enquete und Artikelgesetz Zeitenwende
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Am 30. Mai 2011, zwei Tage nach dem Anschlag am Gouverneurspalast, werden die Särge der Gefallenen im Beisein des damaligen Generalinspekteurs Volker Wieker in eine Transall verladen. Auch Generalmajor Markus Kneip nimmt trotz seiner bei dem Anschlag erlittenen Verwundungen Abschied von den toten Kameraden. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert
Die Zeit der großen Auslandseinsätze der Bundeswehr ist vorbei, doch die Erinnerungen bleiben. Heute vor 13 Jahren, am 28. Mai 2011, fielen Major Thomas Tholi und Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein im Einsatz in Afghanistan.
Major Thomas Tholi und Hauptfeldwebel Tobias Lagenstein begleiteten General a.D. Markus Kneip, damals im Rang eines Generalmajors deutscher Kontingentführer in Afghanistan, bei einem Besuch im Gouverneurspalast in Taloqan. Dort nahm Kneip an einem Gespräch mit dem nordafghanischen Polizeichef Mohammed Daoud Daoud teil. Als die Delegation den Gouverneurssitz wieder verließ, zündete ein Selbstmordattentäter eine Bombe und riss Thomas Tholi und Tobias Lagenstein mit in den Tod. Markus Kneip überlebte den Anschlag schwer verwundet. Zu Tode kamen auch General Daoud und vier weitere Afghanen. Kneips Übersetzerin, Soraya Alekozei, erlitt schwerste Verletzungen.
2018 wurde in Hannover die Emmich-Cambrai-Kaserne in Hauptfeldwebel-Lagenstein-Kaserne umbenannt. Damit wurde erstmals in der Geschichte der Bundeswehr eine Kaserne nach einem im Einsatz gefallenen Soldaten benannt.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken, ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder verwundet werden, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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