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Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor Beginn der Kabinettssitzung, bei der der Haushaltsentwurf beschlossen wurde. Foto: picture alliance/photothek.de/Florian Gaertner
Mit seinem aktuellen Beschluss des Bundeshaushalts sendet das Kabinett ein klares Signal: Verteidigung hat Priorität. Der Wehretat soll 2027 noch einmal kräftig ansteigen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Montag (6. Juli) den Haushalt 2027 sowie die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Ein gewichtiger Teil der Ausgaben ist für Verteidigung vorgesehen: Der Wehretat steigt auf 109,7 Mrd. Euro – rund ein Drittel mehr als 2026. Gesamt liegen die vorgesehenen Ausgaben im Bundeshaushalt 2027 bei 555,4 Mrd. Euro.
Die Neuverschuldung soll im kommenden Jahr rund 200 Milliarden Euro betragen. Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme von 118,7 Mrd. Euro kommen neue Schulden aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte die enorme Summe zuvor am Sonntagabend im ARD-Sommerinterview mit der Bedrohung durch Russland gerechtfertigt: „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen.“
Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt den Anstieg des Wehretats. Die Bundesregierung trägt damit der veränderten sicherheitspolitischen Realität Rechnung. Angesichts der haushälterischen Herausforderungen ist dies keine Selbstverständlichkeit. Der Bundeshaushalt steht insgesamt unter erheblichem Druck. Mithilfe eines härteren Sparkurses soll die Haushaltslücke von 21 Mrd. Euro geschlossen werden. Andere Ressorts sehen sich daher mit Sparzwängen konfrontiert.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt nun in die parlamentarischen Beratungen. Geplant ist, dass der Bundestag den Etat Ende November verabschiedet. Der DBwV wird die Beratungen im Bundestag insbesondere mit Blick auf etwaige Entscheidungen zu den Mindestdienstzeiten sowie dem gegebenenfalls damit verbundenen Planstellenaufwuchs eng begleiten.
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