Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe. Foto: picture alliance/dpa/Uli Deck

20.11.2025
DBwV

Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit

Buch: „Besoldung einfach zu sehr auf Kante genäht“

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein weiteres Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung gefasst. Das Gericht hat seinen bereits am 17. September 2025 gefassten Beschluss zur Besoldung der Berliner Landesbeamten veröffentlicht: Im Land Berlin hielt die Besoldung einer juristischen Überprüfung durch das BVerfG in weiten Teilen nicht stand. Insbesondere im mittleren Dienst konnte keine verfassungsgemäße Alimentation mehr festgestellt werden, während der Bereich A14/ A15 von den Karlsruher Richtern als verfassungsgemäß erachtet wurde. 

Die Besoldung im Land Berlin war über die Jahre vielfach geändert worden, nicht zuletzt nach Besoldungsanpassungen in Folge der Übertragung von diversen Tarifabschlüssen. Ausweislich der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte erfolgt die juristische Überprüfung anhand von mehreren Parametern in einem gestuften Verfahren. 

Schon in der Vergangenheit hat das BVerfG die Besoldung unterschiedlicher Länder für nicht verfassungsgemäß erklärt, so auch mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020, mit welchen besoldungsrechtlichen Vorgaben in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin verfassungsrechtlich überprüft wurden. Seither verfolgt der Bundesgesetzgeber diese Entwicklung aufmerksam und hat bereits im Jahr 2021 erkannt, dass es auch auf der Bundesebene Anpassungsbedarf gäbe. Seither warten die Bundesbesoldungsempfänger – und in der Folge auch die Versorgungsempfänger – vergeblich auf eine Umsetzung – bis heute.

Zu mehreren Referentenentwürfen, die als Reaktion auf die Rechtsprechung von Mai 2020 entstanden, hatte der DBwV bereits Stellung genommen. Der letzte bekannte Entwurf wurde am 06. November 2024 vom Kabinett sogar beschlossen, fiel dann aber dem Bruch der Ampel-Koalition zum Opfer. Umso wichtiger wird es sein, dass die aktuelle Bundesregierung nunmehr unverzüglich einen neuen Entwurf präsentiert und ihrer Verpflichtung nachkommt, endlich amtsangemessen zu alimentieren. Dabei muss sie auch ihrer Zusicherung nachkommen, dies rückwirkend ab 2021 umzusetzen.

„Deutlich wird einmal mehr, dass die Besoldung zu sehr auf Kante genäht ist“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, der gestern von der 22. Hauptversammlung des DBwV im Amt bestätigt wurde. Der wiedergewählte Fachbereichsvorsitzende Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht kritisiert: „Immer wieder erkennt das BVerfG, dass die verfassungsgemäße Alimentation nicht nur hinter den Erwartungen der Besoldungsempfänger zurückbleibt, sondern auch einer rechtlichen Überprüfung oft nicht standhält.“ Das Vertrauen in eine verfassungsgemäße Besoldung müsse auch auf der Bundesebene unverzüglich wiederhergestellt werden. „Es handelt sich um eine Bringschuld des Dienstgebers“, so Buch.

Der DBwV als Ganzes drängt auf eine schnelle gesetzliche Umsetzung. 

 

 

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