Grundlage für die jetzt vorgestellte "Weisung für die Reservistenarbeit" ist die 2019 erlassene Strategie der Reserve. Foto: Bundeswehr/Detlef Schachel

Grundlage für die jetzt vorgestellte "Weisung für die Reservistenarbeit" ist die 2019 erlassene Strategie der Reserve. Foto: Bundeswehr/Detlef Schachel

17.10.2020
Yann Bombeke

Neue Weisung: „Wir müssen die Reserve in die Lage versetzen, im Gefecht zu bestehen“

Berlin. Die Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung ist ein klarer Schwerpunkt der aktuellen militärischen Planung – der Generalinspekteur hat das auf verschiedenen Kanälen in den vergangenen Wochen mehr als deutlich gemacht. Die nun vorgestellte „Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2020 bis 2022“ macht da keine Ausnahme.

Das von Generalleutnant Markus Laubenthal, stellvertretender Generalinspekteur und damit Beauftragter für die Reservistenarbeit, vorgestellte Dokument basiert auf der im Herbst 2019 erlassenen „Strategie der Reserve“ und gibt einen Handlungsrahmen für alle in der Reservistenarbeit Tätigen innerhalb der Bundeswehr vor. Waren die früheren Weisungen für die Reservistenarbeit oft weniger verbindlicher Natur, hat Generalleutnant Laubenthal nun Klartext mit deutlichen Vorgaben formuliert.

Gleich am Anfang des Papiers wird klar gesagt, worum es fortan für die Reserve geht. In der Beschreibung der Ausgangslage wird auf die im Oktober 2019 vorgestellte „Strategie der Reserve“ (SdR) Bezug genommen, welche die Grundlage für die aktuelle Weisung darstellt. Laut SdR gewährleistet die Reserve der Bundeswehr den Aufwuchs, verstärkt die Einsatzbereitschaft und erhöht die Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr insbesondere für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. „Dies bedeutet im Kern, dass wir die Reserve in die Lage versetzen müssen, im Gefecht zu bestehen“, ist die glasklare Folgerung in der aktuellen Weisung.

Auch wenn die Weisung für die Jahre 2020 bis 2022 entwickelt wurde, geht die zeitliche Ausrichtung darüber hinaus und zielt auf das Jahr 2032. Dazu werden eindeutige Zeitlinien definiert:

  • Bis Ende 2023 sollen die Strukturen der Reserve zur Sicherstellung des Aufwuchses und die Gewährleistung der Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte ebenso entwickelt sein wie die Verfahren zum Aufwuchs in der Krise. Der Fokus liegt auf der Ausplanung der Aufträge der Reserve und auf der Ausbildung der Reservistinnen und Reservisten. Die Grundbeorderung soll beginnend ab dem 1. Oktober 2021 eingeführt und eine aufwachsende Anfangsbefähigung gewährleisten. Zudem soll die stufenweise materielle und infrastrukturelle Hinterlegung eingeleitet sein.
  • Bis Ende 2027 sollen die Strukturen der Reserve eingenommen sein. Bis dahin sollen Personalumfang und Ausbildungsstand eine umfassende Anfangsbefähigung gewährleisten. Schließlich soll die stufenweise materielle Hinterlegung der Reserve Teil der Bundeswehrplanung sein.
  • Bis Ende 2031 soll die Reserve personell im Wesentlichen aufgefüllt, die Verfahren zum Aufwuchs etabliert sein. Ausbildung und Inübunghaltung zum Erlangen bzw. zum Halten der Einsatzbereitschaft folgen bis dahin festgelegten Zyklen. Die materielle Ausstattung der Reserve soll die Auftragserfüllung der Reserve ermöglichen, die erforderliche Infrastruktur dabei zur Verfügung stehen.

Diese zeitliche Systematik orientiert sich am Fähigkeitsprofil der Bundeswehr. In der Weisung betont Generalleutnant Laubenthal, dass es ihm darauf ankommt, „verzugslos mit der Umsetzung zu beginnen und wo immer möglich, rasch spürbare Fortschritte anhand konkreter Ergebnisse zu erzielen“. Klar in die Pflicht genommen werden dabei die einzelnen Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche, etwa im Bereich der Ausbildung ihrer Reserve.

Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, Stellvertretender Vorsitzender Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV-Bundesvorstand, begrüßt die neue Weisung: „Der Stellvertreter des Generalinspekteurs macht mit der aktuellen Weisung deutlich, dass die Strategie der Reserve und der Auftrag der Landesverteidigung ernst gemeint sind. Das ist gut.“ Wo die Strategie Ziele formuliere, sei die Weisung zur Reservistenarbeit der Plan zur Umsetzung, so Komander. Beides müsse von Truppe und Gesellschaft verstanden werden. Komander weiter: „Wir stehen als BundeswehrVerband dafür ein, dass Ihre Interessen in diesem Prozess gewahrt werden, gleich ob Sie Reservistin oder Reservist, Veteranin oder Veteran, aktive Soldatin oder Soldat sind!“

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