70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Symbolbild: Bisher gilt die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen für Bundeswehr-Angehörige nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts könnte diese Regelung zukünftig verschärfen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Irgendwie dezent abdecken, Hemdsärmel runterrollen auch bei größter Hitze, ein Problem, mit dem sich tätowierte Bundeswehrangehörige regelmäßig herumschlagen. Grundsätzlich gibt es für das Tragen von Tattoos, Piercings oder anderer Körpermodifikationen bei den Deutschen Streitkräften kein Verbot. Seit Januar 2014 wird das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten ausführlich auf sieben Seiten in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr A-2630/1 geregelt. Schließlich bestimmen sie als Repräsentanten des Staates „durch ihr Auftreten in Uniform und ihr korrektes Aussehen das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Bild Deutschlands im Ausland“, heißt es gemäß Vorschrift.
Nach dem Willen des Bundeskabinetts könne nun das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Piercings und auffälligen Frisuren bei Soldaten und anderen Beamten in Zukunft sogar verboten bzw. erheblich eingeschränkt werden. Am Mittwoch wurde in Berlin ein entsprechender Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten durch das Bundeskabinett verabschiedet.
Demzufolge könne zukünftig das Tragen von sichtbaren Tätowierungen oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur, wenn dadurch „die amtliche Funktion“ eines Beamten beeinträchtigt werde. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild „Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen.
Bereits vor dem Gesetzentwurf bestanden ähnliche Regelungen. Allerdings beruhten diese laut dpa nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Erst im Jahr 2017 mahnte das Bundesverwaltungsgericht eine gesetzliche Regelung an, da es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handele.
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