Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Symbolbild: Bisher gilt die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen für Bundeswehr-Angehörige nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts könnte diese Regelung zukünftig verschärfen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Irgendwie dezent abdecken, Hemdsärmel runterrollen auch bei größter Hitze, ein Problem, mit dem sich tätowierte Bundeswehrangehörige regelmäßig herumschlagen. Grundsätzlich gibt es für das Tragen von Tattoos, Piercings oder anderer Körpermodifikationen bei den Deutschen Streitkräften kein Verbot. Seit Januar 2014 wird das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten ausführlich auf sieben Seiten in der Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr A-2630/1 geregelt. Schließlich bestimmen sie als Repräsentanten des Staates „durch ihr Auftreten in Uniform und ihr korrektes Aussehen das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Bild Deutschlands im Ausland“, heißt es gemäß Vorschrift.
Nach dem Willen des Bundeskabinetts könne nun das Tragen von sichtbaren Tätowierungen, Piercings und auffälligen Frisuren bei Soldaten und anderen Beamten in Zukunft sogar verboten bzw. erheblich eingeschränkt werden. Am Mittwoch wurde in Berlin ein entsprechender Gesetzentwurf zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten durch das Bundeskabinett verabschiedet.
Demzufolge könne zukünftig das Tragen von sichtbaren Tätowierungen oder einer bestimmten Haartracht vom Dienstherrn untersagt werden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur, wenn dadurch „die amtliche Funktion“ eines Beamten beeinträchtigt werde. Zur Begründung heißt es, Staatsdiener müssten mit ihrem Erscheinungsbild „Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen“ nehmen.
Bereits vor dem Gesetzentwurf bestanden ähnliche Regelungen. Allerdings beruhten diese laut dpa nur auf Verwaltungsvorschriften oder Erlassen. Erst im Jahr 2017 mahnte das Bundesverwaltungsgericht eine gesetzliche Regelung an, da es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handele.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: