Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Luxemburg - Im Rechtsstreit mit der Funke Mediengruppe um die Veröffentlichung als geheim eingestufter Bundeswehr-Berichte hat ein wichtiger EuGH-Gutachter der Bundesrepublik Deutschland einen Dämpfer erteilt. Generalanwalt Maciej Szpunar äußerte am Donnerstag (25. Oktober 2018) in Luxemburg Zweifel daran, dass schlichte militärische Lageberichte nach EU-Recht urheberrechtlich geschützt seien (Rechtssache C-469/17). Hintergrund ist die Veröffentlichung militärischer Lageberichte über Auslandseinsätze der Bundeswehr, die eigentlich Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe sind. Unter dem Namen «Afghanistan-Papiere» waren auf dem Online-Portal der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) Teile der Lageberichte erschienen. Die WAZ gehört zur Funke Mediengruppe. Deutschland leitete zwar kein Strafverfahren wegen der Verbreitung vertraulicher Informationen ein, klagte jedoch wegen der Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall letztlich nach Luxemburg.Generalanwalt Szpunar betonte nun, bei solchen Lageberichten handele sich um reine Informationsdokumente, die in einer neutralen und standardisierten Sprache verfasst seien. Zudem werde das Urheberrecht in diesem Fall von der Bundesrepublik instrumentalisiert. Das Ziel Deutschlands, bestimmte Informationen zu schützen, habe nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun. Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht bindend. In der Mehrzahl der Fälle richten sie sich aber danach. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.
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