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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich Anfang der Woche zum Thema „verfassungsgemäße Alimentation“ geäußert. Was Inhalte und Zeitlinien angeht, ist seine Aussage jedoch vage. Foto: picture alliance/dpa/Fabian Sommer
Nach längerem Stillstand scheint nun wieder Bewegung in das Thema „verfassungsgemäße Alimentation“ zu kommen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich Anfang der Woche zum aktuellen Stand des Verfahrens geäußert, bleibt am Ende jedoch vage, was Inhalte und Zeitlinien angeht.
Auf einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kündigte er an, die seit Jahren geplante Neuregelung der Bundesbesoldung noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen zu wollen. „Das Anliegen ist nicht nur berechtigt, es ist überfällig“, sagte der Minister. Hierzu der Vorsitzende des Fachbereiches Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im Bundesvorstand, Oberstleutnant Detlef Brandenstein: „Ich kann nur hoffen, dass es sich nicht wieder nur um eine Nebelkerze handelt. Es ist unfassbar, wie der Minister scheinbar in der dritten Person über seine ureigenste Zuständigkeit für dieses Thema redet. Kein Gesetzgebungsvorhaben braucht Jahre der Abstimmung. Es fehlt schlichtweg am politischen Willen, die Karlsruher Rechtsprechung umzusetzen.“
Dobrindt erklärte, dass sein Ministerium die notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen habe und sich nun in der Schlussabstimmung mit dem Bundesfinanzministerium befinde. Dabei gehe es um erhebliche finanzielle Mittel. Ein Termin für die parlamentarische Verabschiedung steht weiterhin nicht fest, es ist aber damit zu rechnen, dass das Vorhaben dann Anfang des Jahres im Bundestag behandelt wird. Hierzu Brandenstein weiter: „Bereits Anfang 2026 sprach Dobrindt von der Erledigung in einigen Wochen. Jetzt sind zehn Monate vergangen. Er hat das Vertrauen sämtlicher Besoldungs- und Versorgungsempfänger verspielt und trägt seine politischen Spielchen auf dem Rücken der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien aus.“
Die Bundesbesoldungs- und Versorgungsempfänger warten seit über sechs Jahren auf die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Der Bund hatte in mehreren Anläufen versucht, Abhilfe zu schaffen. Das federführende BMI hatte zuletzt im April 2026 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das sowohl die Besoldung verfassungskonform ausgestalten als auch die Übertragung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst vom April 2025 regeln sollte. Der DBwV hatte hierzu – genau wie zu vorigen Entwürfen – ausführlich genauso kritisch wie konstruktiv Stellung genommen und unzählige Gespräche in Politik und Ministerien geführt, Briefaktionen gestartet, den Schulterschluss mit anderen Gewerkschaften gesucht und medialen Druck aufgebaut.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf vor der Sommerpause allerdings nicht mehr beschlossen und über das weitere Vorgehen herrschte in den vergangenen Monaten weitgehend völlige Unklarheit und Verwirrung.
„Ich denke, Dobrindt hat das letzte Quäntchen Vertrauen bereits verspielt. Ich kann kaum glauben, dass es nun plötzlich vorangehen soll“, so Brandenstein. Den Besoldungs- und Versorgungsempfängern in der Bundeswehr fehle jedes Verständnis für das wiederholte Scheitern an der Aufgabe, verfassungsgemäße Zustände herzustellen. Der DBwV wird den Druck aufrechterhalten. Erst vor kurzem verdeutlichte der DBwV-Bundesvorstand die Dringlichkeit der Neuregelung in Briefen sowohl an den Bundeskanzler, den Bundesinnen- und den Finanzminister. Sobald es neue Informationen gibt, wird der DBwV unverzüglich berichten.
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