Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Nach einer Aktion der Satire- und Politikinitiative «Zentrum für politische Schönheit» zu Bundeswehr-Waffen hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Behörde wirft dem Initiator «Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten» vor, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Amtsgericht Tiergarten müsse nun klären, ob sich der 42-Jährige strafbar gemacht habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der Mitbegründer der Initiative die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten mit seiner Aktion vom Oktober 2020. Hintergrund war eine Diskussion über vermisste Waffen aus Beständen der Bundeswehr.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um Philipp Ruch, Sprecher des «Zentrums für politische Schönheit», wie dieser der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Er habe noch keine Akteneinsicht gehabt. «Wir sind uns sehr sicher, dass die Kunstfreiheit greift und uns beschützt», sagte er.
Mit der Aktion «Wo sind unsere Waffen?» wollte das «Zentrum für politische Schönheit» nach eigenen Angaben auf das Thema aufmerksam machen. Dafür soll der 42-Jährige eine Webseite erstellt haben, auf der eine Belohnung von 1000 Euro versprochen wurde für Hinweise zum Verbleib der Waffen. Dazu wurde laut Staatsanwaltschaft ein vermeintliches Hinweisportal des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) eingerichtet. Um offizieller zu wirken, soll die Seite demnach unter anderem noch mit Hoheitszeichen der Bundeswehr versehen gewesen sein.
Laut Staatsanwaltschaft ist bislang nicht abschließend geklärt, ob derartige Aktionen noch von der Kunstfreiheit gedeckt sind. In einem anderen Verfahren, wo es ebenfalls um eine Aktion des «Zentrums für politische Schönheit» ging, habe das Landgericht Berlin dies im Mai 2022 verneint, hieß es. Damals ging es um eine Aktion, bei der die AfD im Wahlkampf 2021 mit Flyern hinters Licht geführt worden war.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: