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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Nach einer Aktion der Satire- und Politikinitiative «Zentrum für politische Schönheit» zu Bundeswehr-Waffen hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Behörde wirft dem Initiator «Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten» vor, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Amtsgericht Tiergarten müsse nun klären, ob sich der 42-Jährige strafbar gemacht habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der Mitbegründer der Initiative die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten mit seiner Aktion vom Oktober 2020. Hintergrund war eine Diskussion über vermisste Waffen aus Beständen der Bundeswehr.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um Philipp Ruch, Sprecher des «Zentrums für politische Schönheit», wie dieser der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Er habe noch keine Akteneinsicht gehabt. «Wir sind uns sehr sicher, dass die Kunstfreiheit greift und uns beschützt», sagte er.
Mit der Aktion «Wo sind unsere Waffen?» wollte das «Zentrum für politische Schönheit» nach eigenen Angaben auf das Thema aufmerksam machen. Dafür soll der 42-Jährige eine Webseite erstellt haben, auf der eine Belohnung von 1000 Euro versprochen wurde für Hinweise zum Verbleib der Waffen. Dazu wurde laut Staatsanwaltschaft ein vermeintliches Hinweisportal des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) eingerichtet. Um offizieller zu wirken, soll die Seite demnach unter anderem noch mit Hoheitszeichen der Bundeswehr versehen gewesen sein.
Laut Staatsanwaltschaft ist bislang nicht abschließend geklärt, ob derartige Aktionen noch von der Kunstfreiheit gedeckt sind. In einem anderen Verfahren, wo es ebenfalls um eine Aktion des «Zentrums für politische Schönheit» ging, habe das Landgericht Berlin dies im Mai 2022 verneint, hieß es. Damals ging es um eine Aktion, bei der die AfD im Wahlkampf 2021 mit Flyern hinters Licht geführt worden war.
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