DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Verdiente Preisträger aus „Bundeswehr und Gesellschaft“
Wie der DBwV half, Frauen alle Wege in die Bundeswehr zu öffnen
Hat der Vorkrieg schon begonnen?
Jahresrückblick Dezember – Bundestag beschließt neuen Wehrdienst
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ankündigung der Landesversammlung Süddeutschland vom 14. bis 16. Juli 2025 in Bamberg. Archivbild: IK
Vom 14. bis 16. Juli 2025 findet die Landesversammlung Süddeutschland statt. Tagungsort: Welcome Kongresshotel, Bayern, Mussstraße 7 in 96047 Bamberg Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025. Standortversammlungen, Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften und der Landesvorstand sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
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