Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Ankündigung der Landesversammlung Süddeutschland vom 14. bis 16. Juli 2025 in Bamberg. Archivbild: IK
Vom 14. bis 16. Juli 2025 findet die Landesversammlung Süddeutschland statt. Tagungsort: Welcome Kongresshotel, Bayern, Mussstraße 7 in 96047 Bamberg Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025. Standortversammlungen, Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften und der Landesvorstand sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
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