Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mitglieder der beiden Kameradschaften ERH Tuttlingen und westlicher Bodensee/Hegau informierten sich über Leistungen der Beihilfe im Pflegefall. Foto: Jochen Schmid
Tuttlingen. Zahlreich folgten die Mitglieder der beiden Kameradschaften ERH Tuttlingen und westlicher Bodensee/Hegau der Einladung von Vorsitzendem Oberstleutnant a.D. Klaus Willmes zur Informationsveranstaltung im November 2024, um sich über zu erwartende Leistungen der Beihilfe in einem Pflegefall zu informieren.
Als fachkundiger Referent wusste der Vorsitzende ERH im Landesverband, Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber, zu den wesentlichen Teilaspekten unterschiedlicher Pflegesituationen zu berichten. Die Leistungen der Beihilfe unterscheiden sich nämlich erheblich bei stationärer, häuslicher oder teilstationärer Pflege.
Dabei standen erwartungsgemäß die unterschiedlichen Kostenerstattungen und Leistungen der Beihilfe im Fokus. Da die persönliche Situation in einem Pflegefall sehr unterschiedlich sei, empfahl Hauber dringend, eine Pflegeberatung hinzuzuziehen. Die Kernbotschaft Haubers kam bei den Zuhörern an: Keiner müsse sich Sorgen machen, im Falle einer Pflege in finanzielle Notlage zu fallen.
Einzelne Teilnehmer nutzen die Gelegenheit im Anschluss mit Hauber Fragen im persönlichen Gespräch zu erörtern.
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