70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Der Oberregierungsrat hatte nach Überzeugung des Berliner Amtsgerichts Tiergarten 2014 vertrauliche Informationen an den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter weitergegeben. Dadurch sei die Identität zweier Verbindungspersonen des BND offenbart worden. Mit dem Urteil sei das Amtsgericht am Dienstag im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Amtsrichters informierte der 46-jährige Angeklagte den Politiker, der damals dem Reservistenverband der Bundeswehr vorstand, dass zwei Personen in seinem Verbandsumfeld «mit dem BND kooperierten und diesem geschäftliche Adressen zur Verfügung stellten». Kiesewetter, der damals CDU-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss war, bestreitet das. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht habe der Angeklagte fahrlässig und nicht vorsätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet, erklärte die Sprecherin. Der Richter habe eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 100 Euro verhängt. Eine Mitarbeiterin des BND hatte in dem rund sechsmonatigen Prozess erklärt, die beiden «nachrichtendienstlichen Verbindungen» seien beendet worden. Sie hätten Adressen für operative Infrastruktur zur Verfügung gestellt und seien keine «Quellen» des Dienstes gewesen.
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