Sollten wegen der Corona-Pandemie ganze Dienststellen der Beihilfebearbeitung geschlossen werden, ist mit einem massiven Anstieg der Bearbeitungszeiten zu rechnen. Foto: DBwV/Scheurer

Sollten wegen der Corona-Pandemie ganze Dienststellen der Beihilfebearbeitung geschlossen werden, ist mit einem massiven Anstieg der Bearbeitungszeiten zu rechnen. Foto: DBwV/Scheurer

22.04.2020
DBwV/R1

Corona und die Beihilfebearbeitung

Die Beihilfegewährung sollte auch während der Corona-Epidemie innerhalb der maximalen Bearbeitungszeit von 15 Arbeitstagen sichergestellt werden. Hierfür sind, falls erforderlich, die in der Vergangenheit bereits bewährten Verfahrensvereinfachungen anzuwenden und gegebenenfalls auszuweiten.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei der Beihilfebearbeitung. Betroffene mussten nicht selten acht Wochen, in den Spitzen bis zu zwölf Wochen und vereinzelt auch noch länger, auf ihre Beihilfeerstattung warten. Die Verzögerungen sind zum Teil auf personelle Engpässe, auf Umstellungen des internen EDV-Systems und Probleme beim IT-Dienstleister (ITZ-Bund) zurückzuführen. Beihilfeberechtigte fürchten nun, in Zeiten von Covid-19, einen erneuten Anstieg der Beihilfebearbeitungszeiten.

Sollten aufgrund der derzeitigen Pandemie nicht nur einzelne Beihilfefestsetzer ausfallen, sondern sogar ganze Dienststellen geschlossen werden müssen oder vergleichbare personelle Probleme beim ITZ-Bund auftreten, ist ein massiver Anstieg der Beihilfebearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt vorprogrammiert.

Daneben bleibt mit den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre zu erwarten, dass in einer solchen Situation der Ausgleich des Bearbeitungsstaus einen umfassenden zeitlichen Aufwand mit sich bringt. Eine Rückkehr zur Normalität würde entsprechend viele Monate dauern und Beihilfeberechtigte finanziell stark strapazieren.

Der Vorsitzende ERH im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV), Hauptmann a.D./Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner, sagte dazu, „auch in diesen für uns alle außergewöhnlichen Zeiten, müssen trotz aller Unwägbarkeiten bestimmte grundlegende Mechanismen funktionieren“. Das Gesundheitssystem und die für Beihilfeberechtigten wichtige Abwicklung der zeitgerechten Beihilfegewährung gehört maßgeblich dazu.

Der DBwV empfiehlt, entsprechend präventive Maßnahmen zu treffen, die möglichst breitgefächert aufgestellt sind und unterschiedlichen Szenarien standhalten. Die Vorkehrungen sollten die nachteiligen Auswirkungen auf den Beihilfebetrieb nach Möglichkeit vermeiden oder die Effekte zumindest deutlich reduzieren. Die bewährte Verfahrensvereinfachung in der Beihilfebearbeitung ist ein probates Mittel und sollte in dieser Zeit angewendet und ausgeweitet werden.

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