Grundsätze der Verbandsarbeit

Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. (DBwV) ist die Einheits- und Spitzenorganisation zur Vertretung der Interessen aller aktiven und ehemaligen Soldaten, Beamten und Arbeitnehmer der Bundeswehr, ihrer Familienangehörigen und Hinterbliebenen gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit. Er hat rund 200.000 Mitglieder.

In der Bundes- und den vier Landesgeschäftsstellen betreuen mehr als 200 Beschäftigte die in rund 960 Kameradschaften organisierten Mitglieder. Der DBwV gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit deren Dienstverhältnis als Soldat oder Zivilbeschäftigter der Bundeswehr stehen.

Bundesregierung und Parlament beteiligen den Verband bei der Vorbereitung gesetzlicher Bestimmungen, Rechtsverordnungen und sonstiger allgemeiner dienstrechtlicher Regelungen. Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Personalvertretungen und Dienststellenleitern zusammen. Dabei ist er unabhängig von der politischen und militärischen Führung sowie von den politischen Parteien. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Er bekennt sich seit seiner Gründung und vor 60 Jahren zum Prinzip des Staatsbürgers in Uniform, der grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten hat wie jedermann.

Zu den herausragenden Erfolgen der Verbandsarbeit zählen unter anderem der Ausbau der Beteiligungsrechte, die Öffnung der Streitkräfte für Frauen, die Modernisierung des Rechtschutzes nach der Wehrbeschwerdeordnung und Wehrdisziplinarordnung. Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der Verband außerdem überaus erfolgreich für Verbesserungen in der Einsatzweiterverwendung und Einsatzversorgung ein.

Kaum weniger wichtig als diese ist mit Blick auf die Neuausrichtung der Bundeswehr das Thema „Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften“. Die Neuausrichtung der Bundeswehr mit all ihren Veränderungen und Herausforderungen kann nur dann gelingen, wenn sowohl der Weg als auch das Ziel für die Betroffenen attraktiver gestaltet werden.

Verbesserungen im Bereich Familie und Dienst, des Betreuungswesens und eine adäquate Anhebung der Ausgleichssätze für mehr gearbeiteten Dienst sind dabei ebenso unverzichtbarer Bestandteil des Forderungs-Kataloges des Verbandes wie dauerhaftes Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld.

Die Arbeit des Verbandes beschränkt sich aufgrund der Mitgliedschaft in der Organisation der Europäischen Militärverbände (EUROMIL) sowie in der Europäischen Vereinigung unabhängiger Gewerkschaften (CESI) nicht nur auf die nationale Ebene. Das im DBwV ausgeübte Koalitionsrecht von Soldaten ist außerhalb Deutschlands immer noch die Ausnahme. In einigen Ländern, auch in NATO-Mitgliedstaaten, ist das Koalitionsrecht für Soldaten sogar verboten.