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Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Das Ziel ist, Kandidaten auszuwählen, denen die Wahlberechtigten ihre Wünsche und Sorgen anvertrauen. Die Entscheidungen in den Reihungskonferenzen wurden vertraulich und demokratisch getroffen. Foto: privat
Die demokratische Mitbestimmung ist in den Dienststellen der Bundeswehr von zentraler Bedeutung, vor allem bei der Wahl der Personalräte aller Stufen. Ein fundierter Wahlvorschlag bildet hierbei das Fundament für eine effektive Interessenvertretung der Beschäftigten.
2024 werden in den personalratsfähigen Dienststellen der Bundeswehr die Personalräte neu gewählt. Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) wird mit starken Bewerberlisten für die zu wählenden Personalräte aller Stufen und in allen Statusgruppen antreten. Bevor die Kandidatinnen und Kandidaten um Ihre Stimme werben, gilt es im Vorfeld einiges zu beachten.
Vor Ort
Der erste und wichtigste Schritt ist die Bewerbung. Jedes DBwV-Mitglied hat die Möglichkeit, sich bei seiner zuständigen Kameradschaft zu bewerben. Das gilt für alle Gremien.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Kandidatur als Personalratsmitglied sind vielschichtig. Neben fachlicher Qualifikation ist auch das Verständnis für die Belange der Beschäftigten von entscheidender Bedeutung.
Alle DBwV-Wahlvorschlagslisten sollen attraktiv und ausgewogen sein. Charakter und Engagement der Kandidaten sind ebenso wie deren Fachkenntnisse wichtige Kriterien für die Auswahl. Erfahrungsgemäß werden Kandidaten gewählt, denen die Wahlberechtigten ihre Wünsche und Sorgen ohne Vorbehalte vortragen können und von denen sie annehmen dürfen, dass diese ihre Interessen wirksam vertreten werden.
Verantwortung
Die Übernahme von Verantwortung im Ehrenamt als Personalratsmitglied ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der DBwV bereitet seine Mitglieder auf diese Herausforderungen vor und unterstützt sie anschließend. Dies umfasst nicht nur Schulungen, sondern auch kontinuierliche Begleitung während der Amtszeit, um sicherzustellen, dass die gewählten Vertreter effektiv agieren können.
Vorschlag
Das Vorschlagsrecht ist ein weiterer Schlüsselaspekt, der die demokratischen Prozesse in Personalratswahlen prägt. Hier wird deutlich, wie der DBwV durch offene und partizipative Prozesse sicherstellt, dass die Interessen der Beschäftigten in den Vordergrund gestellt werden. Ein transparenter Vorschlagsprozess stärkt nicht nur die Legitimität der Kandidaten, sondern fördert auch das Vertrauen der Beschäftigten in die demokratischen Strukturen der Dienststelle.
Viermal DBwV
Je nach Dienststelle dürfen die Bundeswehrbeschäftigte bis zu vier verschiedenen Personalräten wählen. Egal ob örtlicher, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat, jedes Gremium ist in seinem Verantwortungsbereich wichtig und nur im Zusammenspiel der einzelnen Gremien können gute und richtige Ergebnisse erzielt werden. Der DBwV unterstützt in allen Dienststellen seine Mitglieder und sorgt mit einem breiten und nachhaltigen Netzwerk, gepaart mit der fachlichen Expertise unserer hauptamtlichen Mitarbeiter, für bestmögliche Bedingungen!
Im DBwV-Verbandsmagazin Ausgabe Februar 2024 wird der Auswahlprozess ausführlich beschrieben.
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