Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Ziel ist, Kandidaten auszuwählen, denen die Wahlberechtigten ihre Wünsche und Sorgen anvertrauen. Die Entscheidungen in den Reihungskonferenzen wurden vertraulich und demokratisch getroffen. Foto: privat
Die demokratische Mitbestimmung ist in den Dienststellen der Bundeswehr von zentraler Bedeutung, vor allem bei der Wahl der Personalräte aller Stufen. Ein fundierter Wahlvorschlag bildet hierbei das Fundament für eine effektive Interessenvertretung der Beschäftigten.
2024 werden in den personalratsfähigen Dienststellen der Bundeswehr die Personalräte neu gewählt. Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) wird mit starken Bewerberlisten für die zu wählenden Personalräte aller Stufen und in allen Statusgruppen antreten. Bevor die Kandidatinnen und Kandidaten um Ihre Stimme werben, gilt es im Vorfeld einiges zu beachten.
Vor Ort
Der erste und wichtigste Schritt ist die Bewerbung. Jedes DBwV-Mitglied hat die Möglichkeit, sich bei seiner zuständigen Kameradschaft zu bewerben. Das gilt für alle Gremien.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Kandidatur als Personalratsmitglied sind vielschichtig. Neben fachlicher Qualifikation ist auch das Verständnis für die Belange der Beschäftigten von entscheidender Bedeutung.
Alle DBwV-Wahlvorschlagslisten sollen attraktiv und ausgewogen sein. Charakter und Engagement der Kandidaten sind ebenso wie deren Fachkenntnisse wichtige Kriterien für die Auswahl. Erfahrungsgemäß werden Kandidaten gewählt, denen die Wahlberechtigten ihre Wünsche und Sorgen ohne Vorbehalte vortragen können und von denen sie annehmen dürfen, dass diese ihre Interessen wirksam vertreten werden.
Verantwortung
Die Übernahme von Verantwortung im Ehrenamt als Personalratsmitglied ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der DBwV bereitet seine Mitglieder auf diese Herausforderungen vor und unterstützt sie anschließend. Dies umfasst nicht nur Schulungen, sondern auch kontinuierliche Begleitung während der Amtszeit, um sicherzustellen, dass die gewählten Vertreter effektiv agieren können.
Vorschlag
Das Vorschlagsrecht ist ein weiterer Schlüsselaspekt, der die demokratischen Prozesse in Personalratswahlen prägt. Hier wird deutlich, wie der DBwV durch offene und partizipative Prozesse sicherstellt, dass die Interessen der Beschäftigten in den Vordergrund gestellt werden. Ein transparenter Vorschlagsprozess stärkt nicht nur die Legitimität der Kandidaten, sondern fördert auch das Vertrauen der Beschäftigten in die demokratischen Strukturen der Dienststelle.
Viermal DBwV
Je nach Dienststelle dürfen die Bundeswehrbeschäftigte bis zu vier verschiedenen Personalräten wählen. Egal ob örtlicher, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptpersonalrat, jedes Gremium ist in seinem Verantwortungsbereich wichtig und nur im Zusammenspiel der einzelnen Gremien können gute und richtige Ergebnisse erzielt werden. Der DBwV unterstützt in allen Dienststellen seine Mitglieder und sorgt mit einem breiten und nachhaltigen Netzwerk, gepaart mit der fachlichen Expertise unserer hauptamtlichen Mitarbeiter, für bestmögliche Bedingungen!
Im DBwV-Verbandsmagazin Ausgabe Februar 2024 wird der Auswahlprozess ausführlich beschrieben.
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