Auch wenn es beim Fachgespräch mit Gewerkschaftsvertretern nicht zum erhofften Schulterschluss kam: Der Vorstand ERH wird in Sachen Versorgungsausgleich weiter für betroffene Soldaten und Beamte kämpfen.

Auch wenn es beim Fachgespräch mit Gewerkschaftsvertretern nicht zum erhofften Schulterschluss kam: Der Vorstand ERH wird in Sachen Versorgungsausgleich weiter für betroffene Soldaten und Beamte kämpfen. Foto: DBwV/Yann Bombeke

23.06.2026
US

Dickes Brett im Versorgungsausgleich: Vorstand ERH sucht vergeblich den Schulterschluss mit anderen Verbänden

Ein Arbeitsgespräch in Berlin zeigt: Das Thema hat bei anderen Gewerkschaften keine Priorität – der Vorstand ERH kämpft weiter für betroffene Soldaten und Beamte.

Der Vorstand ERH des DBwV stößt bei seinem Einsatz für eine Reform des Versorgungsausgleichsgesetzes auf Desinteresse anderer Interessenvertretungen. Nachdem die Delegierten der 22. Hauptversammlung gleich drei Anträge zu diesem Thema beschlossen und die Arbeitsgruppe Versorgung diese mit der höchsten Prioritätsstufe belegt hatte, lud der Vorstand ERH insgesamt zehn andere Gewerkschaften und Interessenvertretungen zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch in die Berliner Bundesgeschäftsstelle ein.

Die Resonanz war ernüchternd: Trotz wiederholter Einladung folgte lediglich ein einziger Vertreter der Einladung nach Berlin – der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb).

Im Rahmen des Treffens stellte der stellvertretende Abteilungsleiter Recht und Referatsleiter R1 beim DBwV, Oberstleutnant d. R. Jens Körting, die aktuelle Rechtslage des Versorgungsausgleichs detailliert dar. Er veranschaulichte die daraus resultierenden „Ungerechtigkeiten“, von denen insbesondere Feuerwehr- und Polizeibeamte sowie Soldatinnen und Soldaten massiv betroffen sind. In den anschließenden Gesprächen wurde jedoch schnell deutlich, dass die Reform des Versorgungsausgleichs für andere Verbände keinen Schwerpunkt darstellt. Seitens des dbb-Vertreters hieß es: „Es ist kein Thema in unserer Mitgliedschaft“, aber gerne leite er das Thema an den Vorstand weiter.“ Für eine weitere Zusammenarbeit zeigte sich der Vertreter des dbb sehr aufgeschlossen.

Trotz des ausbleibenden Synergieeffekts hält der der Vorstand ERH an seinem Bestreben fest, spürbare Verbesserungen für seine betroffenen Mitglieder zu erkämpfen. Die Kernforderungen umfassen:

  • Längere Mindestehedauer: Eine Verlängerung der mit der VA-Reform eingeführten aktuellen Frist von drei Jahren.
  • Stopp von Fremdbegünstigung: Die Abschaffung der mittelbaren Begünstigung eines neuen Ehepartners des Berechtigten zu Lasten des Verpflichteten.
  • Gekoppelte Kürzung: Die Kürzung der Versorgungsleistung des Verpflichteten darf erst dann einsetzen, wenn der Berechtigte tatsächlich eine Versorgung bezieht.
  • Automatischer Wegfall im Todesfall: Ein Entfall der Kürzung von Amts wegen beim Tod des Berechtigten.
  • Faire Berechnung bei Dienstunfähigkeit: Die Zugrundelegung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren bei der Gesamtdienstzeit zur Berechnung des Ehezeitanteils, wenn eine vorzeitige Zurruhesetzung (z. B. durch Dienstunfähigkeit oder besondere Altersgrenzen) erfolgt.
     

Obwohl der erhoffte Schulterschluss ausblieb, waren sich der Vorstand ERH und der Referatsleiter Jens Körting einig, dass der Dialog mit anderen Gewerkschaften zwingend fortgesetzt werden muss, um langfristig Erfolge erzielen zu können.

„Das Brett, welches wir hier bohren müssen, ist nicht nur dick, sondern auch extrem hart!“, resümierte Tagungsleiter Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel den aktuellen Stand des Vorhabens.
 

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