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Die Expertise von Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz (l.), Vorsitzender Luftwaffe im Bundesvorstand, war bei der öffentlichen Anhörung zum Luftsicherheitsgesetz gefragt. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Mit Drohnensichtungen über NATO-Staaten unweit der Grenzen des Bündnisses zu Russland fing es an, im Sommer und Herbst 2025 dann überflogen Drohnenschwärme auch kritische Infrastruktur in Deutschland – Flughäfen, Kasernen, andere militärische Liegenschaften und Häfen. Die Bedrohung aus der Luft ist sichtbar und spürbar. Mit dem Einsatz kleiner, schneller und auch kampfstarker Drohnen hat sich der Krieg verändert, aber auch der Frieden. Mit Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes will die Bundesregierung auf die wachsende Bedrohung aus der Luft reagieren.
Durch die Reform soll unter anderem die Abwehrfähigkeit gegen die hybriden Angriffe durch Drohnen gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, so die Absicht der Bundesregierung. Den Streitkräften soll erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“.
Bei der öffentlichen Expertenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am Montag war auch der Deutsche BundeswehrVerband gefragt. Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz, Vorsitzender Luftwaffe im DBwV, war Sachverständiger des Verbandes. Für den erfahrenen Mandatsträger ist klar: „Die Sichtungen von unbemannten Luftfahrzeugen über Liegenschaften der Bundeswehr, über Einrichtungen ziviler Sicherheitsbehörden und über kritischer Infrastruktur treten mit beunruhigender Frequenz auf. Sichtungen in der Nähe von Flughäfen und die dadurch erzwungenen Einschränkungen für den zivilen Flugverkehr haben im vergangenen Jahr der breiten Öffentlichkeit die Bedrohung durch Drohnen vor Augen geführt“, führte Stotz in der Stellungnahme des BundeswehrVerbandes aus.
“Polizeibehörden bleiben verantwortlich”
In der Öffentlichen Anhörung machte Stotz klar, dass die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bei Drohnensichtungen oder Drohnenangriffen mit der geplanten Neuregelung des Luftsicherheitsgesetzes die Ausnahme bleibe und nicht der Regelfall werde. „Dem DBwV ist es ein Anliegen, dem Eindruck entgegenzutreten, dass die Bundeswehr künftig regulär – also dauerhaft und ständig – zivile kritische Infrastruktur und vulnerable Orte, wie Flughäfen, Bahnhöfe, Sportstadien, Rechenzentren oder Kraftwerke vor Störungen oder Angriffen durch unbemannte Luftfahrzeuge aus dem Inland schützen kann. Für die Gefahrenabwehr im Innern sind und bleiben die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich“, so der Vorsitzende Luftwaffe.
Akteure, die das gesellschaftliche Vertrauen in den liberalen Rechtsstaat und die wehrhafte Demokratie unterminieren wollen, dürften nicht länger motiviert werden: „Unsere Schwäche ist ihre Stärke. In diesem Sinne müssen Fähigkeits- und Regelungslücken bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen schnell geschlossen werden“, machte Oberstabsfeldwebel Stotz während der öffentlichen Anhörung deutlich.
Weder die Bundeswehr noch die Polizeien verfügen derzeit flächendeckend überhaupt über taugliche Wirkmittel, um Drohnen zeitgerecht und angemessen zu bekämpfen, stellte Stotz klar. Wo erforderlich, müssen Fähigkeiten schnellstmöglich auf- und ausgebaut werden.
Drohnenabwehr bedingt personelle Stärkung
Ganz zentral ist aus Sicht des DBwV zudem der Blick auf das Personal. Heiko Stotz machte deutlich, dass die Streitkräfte für die weiter wachsende Herausforderung der Drohnenabwehr personell gestärkt werden müssen, wie es der DBwV mit der „Operation Aufwuchs“ seit Jahren fordert. „Der neue Wehrdienst allein wird auf absehbare Zeit noch keine spürbare Besserung bringen“, so Stotz. Um die Rahmenbedingungen des Dienstes bei der Bundeswehr in Zeiten von Landes- und Bündnisverteidigung zu verbessern und damit den Aufwuchs zu ermöglichen, sei zeitnah ein umfassendes Artikelgesetz notwendig.
Der Gesetzentwurf für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wird weiter im Innenausschuss beraten, bevor er in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag beraten und beschlossen werden soll.
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