Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
KERH-Vorsitzender Bernd Uiffinger (r.) bat Sandra Schäfer von der Pflegeberatung Compass, zu den wesentlichen Vorsorgedokumenten zur Absicherung eines selbstbestimmten Lebens vorzutragen. Foto: Ingo Kaminsky
Auch weil die meisten Mitglieder der Kameradschaft ERH Ellwangen selbst bereits für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter vorgesorgt haben, war es ihnen wichtig, sich über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Vorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Bernd Uiffinger hatte deshalb Sandra Schäfer von der privaten Pflegeberatung Compass gebeten, bei der Mitgliederversammlung auf wesentliche Punkte bei der Abfassung solcher wichtigen Dokumente für die eigene Vorsorge hinzuweisen.
Die gelernte Krankenschwester mit zehnjähriger Praxis auf einer Intensivstation eines Krankenhauses überzeugte mit ihren Argumenten für eine Vorsorge und beantwortete kompetent die Fragen der Teilnehmer. Sie riet gerade bei der Vorbereitung einer Patientenverfügung, die weit mehr gesundheitliche Aspekte umfasse als die Vorsorgevollmacht, den Hausarzt zu konsultieren. Auch sei es wichtig, Patientenverfügungen zugänglich und sichtbar im Haus aufzubewahren (Stichwort Notfalldose, Hinweisaufkleber), so dass Rettungsdienste und Ärzte rechtzeitig Kenntnis davon erhalten können. Wie eine Vorsorgevollmacht könne man auch eine Patientenverfügung in einem Zentralregister hinterlegen. Über die dazugehörige Notfallkarte im Portemonnaie ist damit die Information nahezu in jedem gesundheitlichen Notfall verfügbar. Mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus beuge man einer Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vor, so Schäfer, und gebe zudem Betreuungspersonen Sicherheit für Entscheidungen in Notfällen. Auch das mag ein Argument dafür gewesen sein, weshalb Mitglieder ohne eine solche Vorsorgevollmacht sich nun endlich doch einmal diesem Thema annähern wollen.
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