Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
KERH-Vorsitzender Bernd Uiffinger (r.) bat Sandra Schäfer von der Pflegeberatung Compass, zu den wesentlichen Vorsorgedokumenten zur Absicherung eines selbstbestimmten Lebens vorzutragen. Foto: Ingo Kaminsky
Auch weil die meisten Mitglieder der Kameradschaft ERH Ellwangen selbst bereits für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter vorgesorgt haben, war es ihnen wichtig, sich über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Vorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Bernd Uiffinger hatte deshalb Sandra Schäfer von der privaten Pflegeberatung Compass gebeten, bei der Mitgliederversammlung auf wesentliche Punkte bei der Abfassung solcher wichtigen Dokumente für die eigene Vorsorge hinzuweisen.
Die gelernte Krankenschwester mit zehnjähriger Praxis auf einer Intensivstation eines Krankenhauses überzeugte mit ihren Argumenten für eine Vorsorge und beantwortete kompetent die Fragen der Teilnehmer. Sie riet gerade bei der Vorbereitung einer Patientenverfügung, die weit mehr gesundheitliche Aspekte umfasse als die Vorsorgevollmacht, den Hausarzt zu konsultieren. Auch sei es wichtig, Patientenverfügungen zugänglich und sichtbar im Haus aufzubewahren (Stichwort Notfalldose, Hinweisaufkleber), so dass Rettungsdienste und Ärzte rechtzeitig Kenntnis davon erhalten können. Wie eine Vorsorgevollmacht könne man auch eine Patientenverfügung in einem Zentralregister hinterlegen. Über die dazugehörige Notfallkarte im Portemonnaie ist damit die Information nahezu in jedem gesundheitlichen Notfall verfügbar. Mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus beuge man einer Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vor, so Schäfer, und gebe zudem Betreuungspersonen Sicherheit für Entscheidungen in Notfällen. Auch das mag ein Argument dafür gewesen sein, weshalb Mitglieder ohne eine solche Vorsorgevollmacht sich nun endlich doch einmal diesem Thema annähern wollen.
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