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Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Blick auf den Ehrenhain von Kundus, der im Wald der Erinnerung beim Einsatzführungskommando der Bundeswehr nahe Potsdam wieder aufgebaut wurde. Foto: picture alliance / dpa | Hannibal Hanschke
Der Afghanistan-Einsatz ist Geschichte, doch es ist eine Pflicht, die Erinnerung an die Gefallenen zu wahren. Heute vor 15 Jahren, am 27. August 2008, fiel Hauptfeldwebel Mischa Meier beim Einsatz in Afghanistan. Der Fallschirmjäger aus Zweibrücken, 29 Jahre alt, war als Führer einer Patrouille in der Nähe von Kundus unterwegs, als sein Fahrzeug in eine Sprengfalle fuhr. Mischa Meier erlitt schwere Verwundungen, deren Folgen er kurze Zeit später erlag. Drei seiner Kameraden wurden ebenfalls verwundet. Mischa Meier war der 28. Soldat, der sein Leben beim Einsatz in Afghanistan verlor.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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