Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
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Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Erneut Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr – der DBwV war überall dabei
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Erinnerung an Alexej Kobelew
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Ehrenhain zum Gedenken an die gefallenen Kameraden im Feldlager Kundus. Die Gedenkstätte wurde im Wald der Erinnerung beim ehemaligen Einsatzführungskommando in Schwielowsee bei Potsdam wieder aufgebaut. Foto: picture alliance/dpa/Hannibal Hanschke
Der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ist Geschichte, doch es ist eine Pflicht, die Erinnerung an die Gefallenen zu wahren. Vor 17 Jahren, am 20. Oktober 2008, fielen Stabsunteroffizier Patrick Behlke und Stabsgefreiter Roman Schmidt beim Einsatz in Afghanistan.
Stabsunteroffizier Patrick Behlke und Stabsgefreiter Roman Schmidt waren an jenem Tag in einem Dorf in der Nähe von Kundus im Einsatz, als sich ein Selbstmordattentäter neben ihnen in die Luft sprengte. Die beiden Angehörigen des Fallschirmjägerbataillons 263 aus Zweibrücken fielen bei dem Anschlag, der auch fünf afghanischen Kindern das Leben kostete.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken, ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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