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Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Ehrenhain zum Gedenken an die gefallenen Kameraden im Feldlager Kundus. Die Gedenkstätte wurde im Wald der Erinnerung beim ehemaligen Einsatzführungskommando in Schwielowsee bei Potsdam wieder aufgebaut. Foto: picture alliance/dpa/Hannibal Hanschke
Der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr ist Geschichte, doch es ist eine Pflicht, die Erinnerung an die Gefallenen zu wahren. Vor 17 Jahren, am 20. Oktober 2008, fielen Stabsunteroffizier Patrick Behlke und Stabsgefreiter Roman Schmidt beim Einsatz in Afghanistan.
Stabsunteroffizier Patrick Behlke und Stabsgefreiter Roman Schmidt waren an jenem Tag in einem Dorf in der Nähe von Kundus im Einsatz, als sich ein Selbstmordattentäter neben ihnen in die Luft sprengte. Die beiden Angehörigen des Fallschirmjägerbataillons 263 aus Zweibrücken fielen bei dem Anschlag, der auch fünf afghanischen Kindern das Leben kostete.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken, ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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