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Viele Firmen würden ihre Standorte gern selbst gegen Drohnen schützen - doch rechtlich ist das nicht erlaubt. Was ein Bundeswehr-Experte noch rät.
Berlin. Viele Unternehmen in Deutschland würden sich nach Angaben von Generalleutnant André Bodemann gern mit einer eigenen Drohnenabwehr durch den Werksschutz vor Sabotage schützen. Sie wären auch bereit, dafür Geld in die Hand zu nehmen. «Aber dazu gibt es keine rechtliche Grundlage», sagte der stellvertretende Befehlshaber des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr dem «Handelsblatt».
Der Offizier ist unter anderem für den Operationsplan Deutschland zuständig, der die zivil-militärische Zusammenarbeit im Spannungs- und Verteidigungsfall regelt. Deshalb führt er regelmäßig auch Gespräche mit Wirtschaftsvertretern.
«Unternehmen sollten begreifen, dass auch sie ein Ziel sind», sagte Bodemann. In einem Konflikt seien Teile der kritischen Infrastruktur zentrale Angriffspunkte, um militärische Operationen sowie Bewegungen zu stören und die Bevölkerung zu verunsichern.
Die Bedrohung sei der Wirtschaft in den meisten Fällen bewusst. Zur Resilienz gehöre aber auch ein sparsamerer Umgang mit Informationen, mahnte Bodemann. Viele Veröffentlichungspflichten führten dazu, dass sensible Infrastrukturdaten offen ins Internet gestellt werden: «Mit etwas Kenntnis sehen Saboteure dann beispielsweise sehr einfach, welches Trafohäuschen sie ins Visier nehmen müssen, um den größtmöglichen Schaden anzurichten.»
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