Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Einen informativen und engagierten Vortrag zu den Themen rund um die Absicherung im Pflegefall erlebten die DBwV-Mitglieder in Gießen. Foto: KERH Gießen
Einen Informationsvortrag zum Thema Pflegeversicherung veranstaltete unlängst die Kameradschaft Ehemalige, Reservisten, Hinterbliebene (KERH) Gießen. Eine Veranstaltung, die wegen der Wichtigkeit des Themas von den Ehemaligen gern und gut angenommen wurde; wie Ralf Schuchard berichtet. In einem informativen Vortrag erfuhren die Teilnehmenden von der örtlich zuständigen Pflegeberaterin Wilhelm wichtige Details zu den komplexen Regelungen der Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sowie dem kostenfreien Beratungsangebot der Compass, die als Tochtergesellschaft des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen den gesetzlich geregelten Pflegeberatungsanspruch aller Privatversicherten wahrnimmt. „Es geht hierbei nicht nur um die finanzielle Absicherung oder die Möglichkeiten der Pflege, auch die Beratung bei Streitigkeiten bezüglich Pflegestufe gehört zum Programm“ informierte die Pflegeberaterin in ihrem engagierten Vortrag, für den ihr der Vorsitzende Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Gemmer abschließend gern dankte.
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