Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Aufklärung zu Neuerungen und finanziellen Absicherungen gab es für die Ehemaligen in Idar-Oberstein. Foto: KERH Idar-Oberstein
Zur Monatsversammlung der Kameradschaft Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene (KERH) Idar-Oberstein fanden sich im November über 50 interessierte Mitglieder im Kasino der Artilleristenkameradschaft ein. Schwerpunkt des Abends war die 10. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung mit besonderem Fokus auf das Thema „Wahlleistung Unterkunft bei einem stationären Krankenhausaufenthalt“. Eine wichtige Neuerung, die viele überraschte: Die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer ist nicht mehr vollständig beihilfefähig. Stattdessen wird lediglich eine Pauschale von 51,79 € pro Tag mit dem persönlichen Beihilfesatz angerechnet, so Alexander Wirt, von der Continentale Krankenversicherung, Bezirksdirektion Birkenfeld. Wer weiterhin kostenneutral in einem 2-Bett-Zimmer untergebracht werden möchte, sollte sich über Möglichkeiten zur Schließung dieser finanziellen Lücke informieren, wie z.B. durch eine Krankenhaustagegeldversicherung (KTG).
Ein aktuelles Beispiel lieferte die Continentale Krankenversicherung, die derzeit eine Sonderaktion anbietet: Die Erhöhung einer bestehenden Krankenhaustagegeldversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Anhand eines praktischen Beispiels aus dem Krankenhaus Idar-Oberstein erklärte Conti-Fachmann Alexander Wirt anschaulich die Änderungen und erläuterte die Berechnungen. Weitere Änderungen in der Bundesbeihilfeverordnung, wie die Verlängerung der Antragsfrist auf drei Jahre, die Einführung von Übergangspflege im Krankenhaus sowie die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen, wurden ebenfalls thematisiert. Damit erhielten die Mitglieder einen umfassenden Überblick über den aktuellen Sachstand der Beihilfe. Die positive Resonanz auf die Veranstaltung hat den Vorstand ermutigt, ähnliche Info-Abende auch im Jahr 2025 anzubieten berichtet der KERH Vorsitzende Stabsfeldwebel a.D. Michael Hochmut. Mein besonderer Dank gilt Alexander Wirt von der Continentale Krankenversicherung, der mit seiner fachlichen Expertise und angenehmen Vortragsweise überzeugte.
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