DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Neue Alimentations-Entscheidung des BVerfG zur Berliner Beamtenbesoldung unterstreicht Verfassungswidrigkeit
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Lange Wartezeiten sind für die Antragsteller der Beihilfe ein großes Ärgernis. Mit einer entsprechenden Petition hofft man auf Besserung. Foto: Scheurer/DBwV
Der BundeswehrVerband macht nicht nur über die erfolgreiche Petition Druck bei den Beihilfebearbeitungszeiten: Am 2. April trafen sich Vertreter des Deutschen BundeswehrVerbands mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, zu genau diesem Thema. Für den DBwV nahmen der Vorsitzende ERH im Bundesvorstand, Albrecht Kiesner, der Vorsitzende ERH im Landesverband Nord, Uwe Schenkel, sowie die hauptamtlichen Mitarbeiter Jens Körting, Referatsleiter R1 „Versorgung“, und dessen Mitarbeiterin S. Lange teil. Kiesner erläuterte den derzeitigen Sachstand bezüglich der viel zu langen Beihilfebearbeitungszeiten. Er machte eindringlich auf die Folgen nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für das Ansehen des Staates aufmerksam. Diese Schilderungen lösten bei Staatssekretär Mayer große Betroffenheit aus.
Die Antwort des Spitzenbeamten war ganz klar: Mayer erklärte zum einen, dass die derzeitigen Bearbeitungszeiten inakzeptabel seien und dringend Abhilfe geschaffen werden müsse. Er versprach, sich dieses Themas fortan persönlich anzunehmen. Dem DBwV werde er in den nächsten Tagen einen konkreten Maßnahmenkatalog übermitteln lassen. Zur Erörterung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen lud er die Vertreter des DBwV zu einen Folgetermin ein, der in etwa drei Monaten stattfinden soll.
Über den angekündigten Maßnahmenkatalog sowie den Folgetermin werden wir berichten.
9.039 Online-Mitzeichner und 53.768 Offline-Mitzeichner haben die Petition zur Verkürzung der Beihilfebearbeitungszeiten mitgezeichnet. Notwendig sind 50.000 Unterstützer für eine Petition. Somit ist das sogenannte Quorum sogar um 12.807 Mitzeichnungen stärker als erforderlich - aber was bedeutet das jetzt tatsächlich für den Erfolg der Petition?
Fest steht, mit Erreichen des Quorums erfolgt in aller Regel eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss, bei dem der Petent die Möglichkeit erhält, sein Anliegen persönlich vor den Parlamentariern des Ausschusses vorzutragen. Damit hat der DBwV selbst keinen Anspruch auf Gehör beim Ausschuss, da die Petition zwar vom Verband massiv unterstützt, aber nicht selbst initiiert wurde.
Zudem - auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist - kann selbst bei Vorliegen von mindestens 50.000 Mitzeichnern eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss auch dann noch unterbleiben, wenn sich zwei Drittel der Mitglieder des Petitionsausschusses dagegen aussprechen.
Der DBwV geht davon aus, dass die hohe Zahl der Unterstützer den Abgeordneten die Ernsthaftigkeit des Anliegens deutlich macht und es zu einer Anhörung kommen wird. Aber - und dies muss jedem klar sein - auch eine solche Anhörung bedeutet noch lange nicht, dass das Ziel der Petition tatsächlich umgesetzt wird. Je nachdem, ob der Petitionsausschuss den Inhalt der Petition als begründet ansieht oder nicht, gibt er der Bundesregierung eine entsprechende Empfehlung, im Sinne der Petition tätig zu werden. Dann folgen mitunter monatelange politische Beratungen zwischen den einzelnen Ressorts. Ob am Ende tatsächlich eine entsprechende Gesetzesänderung dem Bundestag zur Beratung vorliegen wird, steht noch in den Sternen.
Der Erfolg der Petition liegt vor allem darin, den politisch Verantwortlichen Handlungsdruck aufgezeigt zu haben und einen Nährboden für weiteres Engagement zur Verbesserung der Beihilfebearbeitungszeiten gesät zu haben.
Beihilfe-Petition: WIR HABEN ES GESCHAFFT!
Beihilfe-Petition: Ein wichtiges Signal an die Politik
Die Beihilfebearbeitungszeiten und das schwindende Vertrauen in den Staat
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: