Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Kameradschaft ERH Ulm/Neu-Ulm versammelte rund 120 Mitglieder im Casino der Rommel-Kaserne in Dornstadt zur Informationsveranstaltung über Neuerungen bei Beihilfe und Pflege. Foto: JAG
Ulm/Neu-Ulm. Am 25. September versammelten sich rund 120 Mitglieder der Kameradschaft ERH Ulm/Neu-Ulm im Casino der Rommel-Kaserne Dornstadt zur Informationsveranstaltung über Neuerungen bei Beihilfe und Pflege. Oberstleutnant a.D. Eberhard Witzky eröffnete den Abend mit der Ehrung zweier langjähriger Mitglieder: Oberstleutnant a.D. Jürgen Riske (60 Jahre Mitgliedschaft) und Hauptmann a.D. Heinrich Schneiderhahn (25 Jahre).
Im Anschluss referierte Gerd Blanc vom Bundesverwaltungsamt Stuttgart über aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht. Ein zentrales Thema war die vereinfachte Prüftiefe gemäß § 80a BBG, die angesichts von jährlich 10 Millionen Belegen eine schnellere Bearbeitung ermöglichen soll. Auch die Gleichstellung digitaler und postalischer Anträge wurde betont.
Besonderes Augenmerk galt der Beihilfe in Pflegefällen, inklusive der Rolle der Pflegeberatung durch Compass, der Berechnung einkommensabhängiger Mehrleistungen und der Anpassung von Mindestbehalten. Blanc stellte zudem die 11. Änderungsverordnung zur BBhV vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Sie umfasst unter anderem neue Pauschalen für Brillen, Regelungen zur Wahlleistung im Krankenhaus und zur Vorabanerkennung von Reha-Maßnahmen.Im Bereich „Beihilfe digital“ gab Blanc praktische Hinweise zur korrekten Einreichung von Belegen und zur Bildqualität bei Foto-Uploads. Auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen – vom E-Rezept bis zur elektronischen Patientenakte – wurde thematisiert, inklusive der Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten.Der vollständige Vortrag steht auf der Homepage der KERH Ulm/Neu-Ulm sowie in der DBwV-Community zur Verfügung.
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