70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr in Laupheim und der Deutsche BundeswehrVerband gedenken der gefallenen Kameraden mit einem Kranz am Gedenkstein in der Georg-Kiesinger-Kaserne. Foto: Werner Pietsch
An die sieben am 21. Dezember 2002 in Kabul gefallenen Soldaten erinnert seit 2003 ein Gedenkstein in der Kurt-Georg-Kiesinger-Kaserne in Laupheim. Die Angehörigen des Bundeswehrstandortes Laupheim seien auch nach 20 Jahren sehr betroffen, heißt es in einer Mitteilung des Hubschraubergeschwaders 64 (HSG 64). Einmal mehr zeige der Verlust der sieben Kameraden, welche Risiken mit dem Soldatenberuf verbunden seien.
Der Deutsche BundeswehrVerband hatte zur damaligen Zeit gerade Verbesserungen des Gesetzes zur Regelung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen – kurz Einsatzversorgungsgesetz oder EinsatzVG – in Arbeit. 2004 wurde das Gesetz vom Bundestag beschlossen. Zuvor waren mehrere Bundeswehrangehörige in Afghanistan verletzt oder getötet worden. Das Einsatzversorgungsgesetz ergänzt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und trat rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft. Später wurde der Stichtag für die Gewährung von Leistungen noch einmal angepasst: auf den 1. Juli 1992. So fallen auch jene Soldatinnen und Soldaten in den Schutz der Einsatzversorgung, die in den 1990er Jahren im Auslandseinsatz waren.
Die Truppenkameradschaft Laupheim legte zum Gedenken an die verunglückten Kameraden einen Trauerkranz nieder. Zahlreiche Soldaten aus dem Kreis der Kameradschaft ERH Laupheim und aus den Reihen aktiver Angehöriger des HSG 64 nahmen an dem Gedenken teil.
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