70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldaten warten am Bahnhof auf den Zug nach Hause. Der DBwV bleibt beim Thema UKV/TG am Ball! Foto: Bundeswehr/Stollberg
Berlin. Ende 2016 wurde das gesetzliche Wahlrecht (so genannte 3+5-Lösung) zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld gesetzlich verankert. Damit wurde eine vom DBwV seit langem geforderte Verbandsforderung in Gesetz gegossen. Die positiven Effekte und vor allem die damit erhoffte und beabsichtigte Rechtssicherheit für die über 70.000 Trennungsgeldempfänger innerhalb der Bundeswehr konnten bislang aber noch nicht erreicht werden (bis auf weiteres gilt der so genannte Strukturerlass weiter). Grund dafür war und ist, dass zuvor das BMVg Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium und dem Finanzministerium zu den genauen Modalitäten herstellen muss. Hierbei gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Akteuren zur konkreten Ausgestaltung. Für uns als DBwV war und ist klar, dass eine Regelung nur für alle Menschen der Bundeswehr – unabhängig davon, ob sie eine Uniform tragen oder nicht – in Frage kommt. Diese Leitlinie wurde auf unserer letzten Hauptversammlung in dem Beschluss IV/21 Nr.1 noch einmal mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Daher haben wir uns stark dafür gemacht, dass das Optionsmodell auch für die Tarifbeschäftigten und die Beamten zur Anwendung kommt. Auch dadurch sind die Verzögerungen in der Umsetzung entstanden, die insoweit aber unkritisch sind, da der Strukturerlass aktuell noch zur Anwendung kommt. Die besondere Bedeutung des rechtssicheren Wahlrechts sowie der erhöhte Handlungsdruck wegen eines möglichen Auslaufen des Strukturerlasses zum Ende dieses Jahres betonen wir aktuell in vielen, teilweise auch harten Verhandlungen auf allen Ebenen. Eine Lösung für die gesamte Bundeswehr muss her! Wir halten den Druck weiter aufrecht und lassen nicht nach. Sobald Neuerungen vorliegen, werden wir weiter berichten. Informationen für Betroffene: Auch weiterhin ist es nicht erforderlich, eigene Schritte einzuleiten. Bis auf weiteres gilt der Strukturerlass. Wir werden berichten, wenn es Neuerungen gibt.
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