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Reservisten bei einer Übung mit der Pistole P8: Die Grundbeorderung wird jetzt in eine Beorderung bis zum Ende der individuellen Dienstleistungspflicht umgewandelt. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich
Aus der auf sechs Jahre befristeten Grundbeorderung wird eine Beorderung bis zum Ende der persönlichen Dienstleistungspflicht. Darüber informiert die Bundeswehr aktuell auf ihrer Homepage.
Mit dem Beginn dieser Woche werden alle früheren Soldaten, die seit 2021 der Grundbeorderung unterlagen, vom zuständigen KarriereCenter der Bundeswehr angeschrieben. In dem Schreiben werden sie darüber informiert, dass die bisherige Grundbeorderung nunmehr in eine Beorderung bis zum Ende der individuellen Dienstleistungspflicht umgewandelt wird.
Hintergrund:
Eingeführt wurde die Grundbeorderung aller ausscheidenden Soldaten zum 1. Oktober 2021. Damals wurde festgelegt, dass alle wehrdienstfähig ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf einen Dienstposten der Reserve für die Dauer von sechs Jahren eingeplant werden. Ziel war die planerische Zuordnung aller neuen Reservisten auf einem Dienstposten, auf dem sie ihre im aktiven Dienst erworbenen Fähigkeiten möglichst effektiv und wohnortnah einbringen können.
Was ist eine Beorderung?
Beorderung nennt man die grundsätzliche Einplanung eines Reservisten auf einem Dienstposten der Reserve. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer Heranziehung.
Was ändert sich nun?
Die Befristung der vorherigen Grundbeorderung auf sechs Jahre wird aufgehoben.Die Dauer der nunmehr erfolgenden Beorderung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen gemäß der Dienstleistungspflicht, welche im 4. Abschnitt des Soldatengesetzes (SG) geregelt ist (hier § 59 SG). Erfahrungsgemäß kommt es hierbei durchaus zu Irritationen, denen die Bundeswehr mit den FAQ zu der jüngsten Änderung begegnen möchte. Aus verbandlicher Sicht weist Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel, 2. Vorsitzender ERH im Bundesvorstand des DBwV, auf das Angebot des DBwV hin: „Ihnen als Mitglied steht bei Unsicherheiten in Reservistenfragen die kostenlose Rechtsberatung des DBwV zur Verfügung. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!“Was kann oder muss ich als Betroffener tun?
Die amtsseitige Beorderung ist eine Verwaltungsentscheidung nach Bedarf und Aktenlage. Da nicht in persönliche Grundrechte der Reservisten eingegriffen wird, sind für die Beorderung auch keine Rechtsmittel vorgesehen.
Diese Entscheidung muss hinsichtlich Truppengattung und Dienstort nicht mit dem Interesse des Beorderten Reservisten zusammenfallen. Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel, 1. Vorsitzender ERH im Bundesvorstand des DBwV, rät grundsätzlich dazu, sich schon vor dem Dienstzeitende Gedanken über die Beorderung zu machen: „Wenn Sie auf einem für Sie sinnvollen Dienstposten beordert werden wollen, sollten Sie sich aktiv bei dem betreffenden Verband oder der Einheit um eine (Um-) Beorderung bemühen. Aktiven Soldaten kann ich nur raten, schon vor dem DZE die Fühler auszustrecken. Im Optimalfall genehmigt der Chef auch ein Truppenpraktikum bei der künftigen Beorderungsdienststelle.“
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