70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig: Im Prozess um das Waffenversteck eines Elitesoldaten aus Sachsen hat ein Offizier Unregelmäßigkeiten bei der Munitionsausgabe während Gefechtsübungen des Kommandos Spezialkräfte (KSK) eingeräumt. Es habe Schießen gegeben, bei denen die vorgeschriebene Trennung zwischen dem Leitenden der Übung und dem Herausgeber der Munition augenscheinlich nicht erfolgt sei, sagte am Freitag ein Oberstleutnant des KSK als Zeuge vor dem Landgericht Leipzig. Bei speziellen Gefechtsübungen, die über Stunden und auch Tage gingen, habe sich jeder Soldat so viel Munition genommen, wie er zu brauchen glaubte.
Das System habe auch auf Vertrauen basiert und in der Verantwortung des Leitenden der Schießübungen gelegen, der sich an die Vorschriften zu halten habe. Alle Soldaten seien aber darüber belehrt worden, dass Verstöße mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Geheime Munitionskisten habe es seiner Kenntnis nach nicht gegeben, betonte der 44-Jährige, der aber erst seit 2019 in der Einheit tätig ist.
Ein 46 Jahre alter Elitesoldat der Spezialeinheit muss sich wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verantworten. Bei einer Durchsuchung seines Grundstücks in Collm (Landkreis Nordsachsen) hatten die Ermittler im vergangenen Mai unter anderem zwei Kilogramm professionellen Sprengstoff sowie Schriften mit rechtsextremen Inhalten entdeckt. Zudem hatte der Soldat im Garten mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition, ein Sturmgewehr AK47, eine Armbrust, eine Nebelhandgranate sowie Schusswaffen und Waffenteile vergraben. Der Angeklagte war jahrelang Leitender bei Schießübungen des KSK.
Der Zeuge - als Offizier beim KSK für Waffenbewirtschaftung zuständig - betonte, dass die Gefechtsübungen beim KSK deutlich komplexer gewesen seien als bei herkömmlichen Schießübungen der Bundeswehr. So sei sehr viel mehr Munition verschossen worden, bei einwöchigen Übungen auch schon mal im sechsstelligen Bereich. Anschließend sei nicht überprüft worden, wie viel jeder einzelne Soldat verschossen hatte. Der Oberstleutnant betonte, dass ihm keine geheimen Munitionskisten bekannt seien.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: