70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Reservisten der Bundeswehr sind bislang nicht verpflichtet, an Wehrübungen teilzunehmen - das Prinzip will der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp, ändern. «Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit», fügte er hinzu.
Derzeit müssen Reservisten ebenso ihre Zustimmung zu einer Wehrübung geben wie deren Arbeitgeber. Dazu sagte Röwekamp: «Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.» Zwar müsse man die Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten. «Aber am Ende gilt: Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liegt im Interesse unserer gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft», sagte der Verteidigungsexperte.
Verbesserter Kündigungsschutz für Reservisten?
Der Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg, mahnte als Bedingung einen verbesserten Kündigungsschutz an. «Die Forderung, das doppelte Freiwilligkeitsprinzip abzuschaffen, ist richtig und gut», sagte er dem RND. Das dürfe aber nicht zum Nachteil für jene werden, die Wehrdienst geleistet hätten. Und es dürfe auch nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen. «Die Abschaffung muss deshalb einhergehen mit einem deutlich verbesserten Kündigungsschutz, sodass Reservisten auch längerfristig nicht gekündigt werden kann. Sonst sind sie im Ernstfall als erste weg», fordert Sensburg.
Die Bundeswehr soll bis 2035 auf mindestens 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservisten anwachsen. Diese Reserve soll wesentlich aus den Männern und Frauen aufgebaut werden, die den neuen Wehrdienst leisten, für den seit Jahresbeginn die gesetzlichen Grundlagen da sind. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte die Vorlage einer «Strategie der Reserve» und für den Sommer ein Reservestärkungsgesetz angekündigt.
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