Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
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DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
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Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Reservisten der Bundeswehr sind bislang nicht verpflichtet, an Wehrübungen teilzunehmen - das Prinzip will der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp, ändern. «Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). «Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit», fügte er hinzu.
Derzeit müssen Reservisten ebenso ihre Zustimmung zu einer Wehrübung geben wie deren Arbeitgeber. Dazu sagte Röwekamp: «Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.» Zwar müsse man die Interessen der Arbeitgeber im Blick behalten. «Aber am Ende gilt: Eine funktionierende Landes- und Bündnisverteidigung liegt im Interesse unserer gesamten Gesellschaft und damit auch der Wirtschaft», sagte der Verteidigungsexperte.
Verbesserter Kündigungsschutz für Reservisten?
Der Präsident des Reservistenverbandes, Patrick Sensburg, mahnte als Bedingung einen verbesserten Kündigungsschutz an. «Die Forderung, das doppelte Freiwilligkeitsprinzip abzuschaffen, ist richtig und gut», sagte er dem RND. Das dürfe aber nicht zum Nachteil für jene werden, die Wehrdienst geleistet hätten. Und es dürfe auch nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen. «Die Abschaffung muss deshalb einhergehen mit einem deutlich verbesserten Kündigungsschutz, sodass Reservisten auch längerfristig nicht gekündigt werden kann. Sonst sind sie im Ernstfall als erste weg», fordert Sensburg.
Die Bundeswehr soll bis 2035 auf mindestens 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservisten anwachsen. Diese Reserve soll wesentlich aus den Männern und Frauen aufgebaut werden, die den neuen Wehrdienst leisten, für den seit Jahresbeginn die gesetzlichen Grundlagen da sind. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte die Vorlage einer «Strategie der Reserve» und für den Sommer ein Reservestärkungsgesetz angekündigt.
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