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Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
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Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Munster. Nach dem Fehlverhalten mehrerer Panzergrenadiere bei der Nato-Mission in Litauen hat die Bundeswehr zwei Verfahren auf fristlose Entlassung eingeleitet. Insgesamt dürfen sechs Soldaten ihren Dienst derzeit nicht mehr ausüben, bestätigte ein Sprecher des Heeres am Montag in Munster. Es stünden ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehungsweise eine Diskriminierung bezüglich des Geschlechts einer Soldatin im Raum. Zudem ginge es um rechtsradikale und antisemitische Äußerungen. Die Vorfälle in Litauen hatten zur Rückverlegung eines Panzergrenadierzugs aus der Nato-Mission «Enhanced Forward Presence» geführt.
Die Lüneburger Staatsanwaltschaft prüft unterdessen strafrechtliche Ermittlungen. «Da fehlt noch was, die Bundeswehr muss noch mehr Informationen liefern», sagte ein Sprecher. Erst dann könne bewertet werden, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat gegeben sei. Zuvor hatte der NDR berichtet.
Der «Spiegel» hatte berichtet, dass bei einer Party Ende April in einem Hotel rechtsradikale und antisemitische Lieder gesungen worden sein sollen. Von einem mutmaßlichen sexuellen Übergriff gebe es Film-Aufnahmen. Zudem soll am 20. April ein «Geburtstagsständchen» für Adolf Hitler angestimmt worden sein. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Taten scharf verurteilt.
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