70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kempten - Die bundesweit zuständige Staatsanwaltschaft Kempten hat seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen Soldaten ermittelt, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen. Das sagte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Kempten bearbeitet seit 2013 Verfahren gegen Soldaten aus ganz Deutschland. Davor war die Staatsanwaltschaft seit 2010 bereits für Fälle aus Bayern zuständig. Dabei ermitteln drei Staatsanwälte und drei Oberstaatsanwälte unter anderem wegen Diebstahls, Gehorsamsverweigerung oder Körperverletzung. Ausgenommen sind nur Fälle, bei denen ein Soldat verdächtigt wird, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Darunter fallen zum Beispiel bewaffnete Auseinandersetzungen und Kriegsverbrechen. Für solche Verfahren ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Wie viele der Verfahren gegen Soldaten eingestellt werden und wie viele mit einem Urteil abgeschlossen werden, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft trennt diese Fälle in ihrer Statistik nicht von den übrigen. Der Anteil an Verfahren, die wegen Geringfügigkeit oder Unschuld eingestellt werden, sei jedoch ähnlich wie bei normalen Verfahren.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: