Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kempten - Die bundesweit zuständige Staatsanwaltschaft Kempten hat seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen Soldaten ermittelt, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen. Das sagte eine Sprecherin der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Kempten bearbeitet seit 2013 Verfahren gegen Soldaten aus ganz Deutschland. Davor war die Staatsanwaltschaft seit 2010 bereits für Fälle aus Bayern zuständig. Dabei ermitteln drei Staatsanwälte und drei Oberstaatsanwälte unter anderem wegen Diebstahls, Gehorsamsverweigerung oder Körperverletzung. Ausgenommen sind nur Fälle, bei denen ein Soldat verdächtigt wird, gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben. Darunter fallen zum Beispiel bewaffnete Auseinandersetzungen und Kriegsverbrechen. Für solche Verfahren ist die Bundesanwaltschaft zuständig. Wie viele der Verfahren gegen Soldaten eingestellt werden und wie viele mit einem Urteil abgeschlossen werden, ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft trennt diese Fälle in ihrer Statistik nicht von den übrigen. Der Anteil an Verfahren, die wegen Geringfügigkeit oder Unschuld eingestellt werden, sei jedoch ähnlich wie bei normalen Verfahren.
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