70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Celle: Wer eine Entschädigung nach einem vermeintlichen Impfschaden will, braucht einem Urteil zufolge eine Beurteilung nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen. Die bloße Möglichkeit einer schädlichen Wirkung eines Impfstoffs reiche nicht aus, teilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag zu einem Urteil vom 28. Januar mit (Az. L 10 VE 11/16). Hintergrund war das Verfahren eines Soldaten aus dem Landkreis Oldenburg, der 2010 wegen eines bevorstehenden Auslandseinsatzes gegen Gelbfieber geimpft wurde. Danach klagte der Mann etwa über verlangsamte Augenbewegungen, Schwindel und Sprachprobleme.
In einer ersten Einschätzung hielt der Truppenarzt den Angaben zufolge einen Zusammenhang zwischen neurologischen Ausfällen und der Impfung für möglich. Die Bundeswehr lehnte eine Entschädigung jedoch ab, weil es Hinweise gebe, dass die Erkrankung schon vorher aufgetreten sei. Das Gericht bestätigte auf der Grundlage mehrerer Gutachten die Rechtsauffassung der Bundeswehr - es habe nicht festgestellt werden können, dass die Impfung die Ursache der Erkrankung war, die genaue Ursache sei nicht bekannt.
Maßgeblich sei der aktuelle Stand der medizinischen Forschung, betonte das Gericht. Obwohl der verwendete Impfstoff schon in über 600 Millionen Dosen gespritzt worden sei, gebe es keine Berichte über ähnliche Fälle. Dies sei ein Indiz für anderweitige Ursachen - zumal der Mann schon vor der Impfung erste Symptome der Krankheit gezeigt habe. Die Gutachter hätten zudem Überarbeitung als Ursache der Veränderung der Augenbewegungen ausgeschlossen.
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